Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen DFB-Funktionären Theo Zwanziger (l), Horst R. Schmidt (m-l) und Wolfgang Niersbach (r) Steuerhinterziehung vor.
Arne Dedert/dpa/POOL/dpa
Die Staatsanwaltschaft wirft den ehemaligen DFB-Funktionären Theo Zwanziger (l), Horst R. Schmidt (m-l) und Wolfgang Niersbach (r) Steuerhinterziehung vor.
Weltmeisterschaft 2006

DFB-Anwalt: Beckenbauer dachte über Rücktritt nach

Beim Sommermächen-Prozess in Frankfurt kommen wieder neue Details rund um die umstrittene Millionen-Zahlung des Deutschen Fußball-Bundes heraus.

Franz Beckenbauer soll inmitten der Wirren um die umstrittene Millionen-Zahlung vor der Fußball-WM 2006 mit Rücktritt gedroht haben.

Dies geht aus Aussagen von DFB-Anwalt Jan Olaf Leisner beim sogenannten Sommermärchen-Prozess vor dem Frankfurter Landgericht hervor, die er mit Bezug auf eine Einlassung des früheren Verbandsgeneralsekretärs Horst R. Schmidt am dritten Verhandlungstag vortrug. Der inzwischen gestorbene damalige OK-Chef Beckenbauer hätte bei einer Sitzung Rücktrittsgedanke geäußert, da ihm die Sache «über den Kopf wachse».

In dem Prozess, der im März begonnen hat, geht es um eine Zahlung von 6,7 Millionen Euro, die der Deutsche Fußball-Bund im April 2005 über die FIFA an den französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus überwiesen hatte. Exakt diese Summe hatte Beckenbauer drei Jahre zuvor als Darlehen von Louis-Dreyfus erhalten, diese 6,7 Millionen waren letztlich beim früheren FIFA-Vizepräsidenten Mohammed bin Hammam gelandet.

Nach Angaben Leisners habe der frühere Fußball-Star Günter Netzer als Geschäftspartner von Louis-Dreyfus mehrfach beim DFB darauf gedrängt, das Darlehen zurückzubezahlen. Der Verband sah die Gefahr, dass mit Beckenbauer das Gesicht des deutschen Fußballs und der WM abspringe. Der frühere Nationalspieler Netzer soll im Mai vor Gericht als Zeuge aussagen. Bis Ende Oktober sind Fortsetzungstermine angesetzt.

Den ehemaligen Spitzenfunktionären Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Schmidt wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, dass das Geld in der Steuererklärung des Verbandes für das Jahr 2006 unberechtigt als Betriebsausgabe in die Gewinnermittlung eingeflossen sein soll.

Leisner begründete am Donnerstag ausführlich die aus seiner Sicht Rechtmäßigkeit der Betriebsausgabe. Der DFB-Anwalt und Schmidts Rechtsbeistand Tilman Reichling weisen den Vorwurf zurück, dass mit dem Geld bei der WM-Vergabe Stimmen gekauft worden seien. Oberstaatsanwalt Jesco Kümmel machte keinen Hehl daraus, dass er die Erklärungen Leisners zur Betriebsausgabe für «Unsinn» hält. Er sprach von der Möglichkeit, dass der DFB «ein halblegales Korruptionsmodell entwickelt hat».

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