Als Nora A., unwissend von der Haarkur die ihr Sohn von Regal genommen hatte, den Drogeriemarkt verließ, sprach sie ein Ladendetektiv an. In dem Glauben nichts zu verbergen, willigte sie einer Durchsuchung zu. Der Detektiv wandte sich zielstrebig dem Baby zu und nahm dem kleinen Jungen das 65-Cent-Produkt ab. Die junge Mutter musste daraufhin mit zur Filialleitung und dort ihre gesamte Tasche und den Kinderwagen ausräumen. Anschließend wurde eine Anzeige wegen Diebstahls verfasst – weder der Filialleiter noch der Ladendetektiv hatten Mitleid mit Nora.
Stattdessen ließen sie die 21-Jährige eine Strafe in Höhe von 75 Euro zahlen und erteilten ihr Hausverbot. Die Filialleitung erklärte ihr, sie sei dazu verpflichtet, vor Verlassen des Geschäfts jedes Mal sicherzugehen, dass keine unbezahlte Ware entwendet würde. Auch das Baby müsse sie vorher überprüfen. Der Vorfall verärgerte Nora A., aber sie wehrte sich nicht gegen die Strafzahlung oder das Hausverbot.
Fast acht Monate später hat die junge Mutter die ganze Sache schon fast hinter sich gelassen, als sie jetzt plötzlich einen Brief vom Amtsgericht bekam. Darin wird sie aufgefordert eine Strafe von 20 Tagessätzen à 10 Euro zu begleichen. Ersatzweise könne sie auch eine 20-tägige Haft absitzen. Zusätzlich kostet das Verhängen der Ersatz-Freiheitsstrafe 70 Euro UND das Amtgericht berechnet noch 3,50 Euro für das Einschreiben.
Insgesamt kostet die von ihrem Baby gegriffene 65-Cent-Haarkur also 273,50 Euro, plus die bereits vom Geschäft verlangten 75 Euro. Nora A. ist fassungslos über die hohe Strafe, die sie für das Unwissen über den „Diebstahl“ ihres Sohnes. „Immerhin“ entgeht sie einer Vorstrafe, die ab 90 Tagessätzen eintritt.