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KEIN SIGNAL: ANSPRUCH AUF SCHADENSERSATZ

Wer einen Internetanschluss besitzt und dieser ausfällt, hat einen Anspruch auf Schadensersatz.

Für jeden Deutschen ist der ungestörte Zugang zum Internet nach Ansicht des Bundesgerichtshofes (BGH) so wichtig, dass ein einklagbarer Schadensersatzanspruch bei Ausfall des Internets gegen den Anbieter besteht.

Das hat der BGH am 24. Januar beschlossen. Der Kläger konnte nämlich aufgrund eines Fehlers seines Anbieters für ca. zwei Monate seinen Internetzugang nicht nutzen und klagte auf Schadensersatz.

Der BGH sieht in dem Zugang zum Internet ein Wirtschaftsgut, dessen „Funktionsstörung typischerweise als solche auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant auswirkt.“

Die Richter stufen das Internet als wesentlichen Bestandteil des Lebens ein, der sowohl der
Information als auch der Kommunikation dient. Fällt diese Möglichkeit dauerhaft oder auch nur vorübergehend weg, so besteht dem Grund nach der Anspruch auf Schadensersatz.