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Das musst du beachten!

Einbruch in einen zugefrorenen See!

Kalte Temperaturen und schönes Wetter, das lockt viele auf die zugefrorenen Seen bei uns in Baden und der Pfalz. Viele wollen Eislaufen oder einfach mal übers Eis schliddern. Aber wo geht das bei uns? Ab wann darf man eigentlich auf den See – und wie sicher ist es?

Vorsicht beim Gang auf Natureisflächen. Das Gewässer muss vorher von der Gemeinde geprüft und frei gegeben worden sein – vor allem jetzt, wo die Temperaturen langsam wieder klettern. Dann erst steht dem Eislauf-Spaß mit der Familie nichts im Weg.

Die Wassertemperatur beträgt bei uns aktuell circa drei Grad. Wer also nicht einbrechen will, sollte höllisch aufpassen, auf welchen Seen er unterwegs ist. Auch die DLRG rät, sich bei solchen Temperaturen nur auf freigegebenen Eisflächen zu bewegen. 

Wann ist die Eisschicht dick genug?

Als Minimum gelten 8 cm für Einzelpersonen, obwohl das auch teilweise noch viel zu gefährlich ist. Denn bei Tauwetter oder plötzlichem Temperaturanstieg verlieren selbst dicke Eisdecken innerhalb weniger Stunden ihre Tragfähigkeit. Die meisten Städte geben ab 11 Zentimetern das Eis für Personengruppen frei. Ab 15 cm könnten Schlittenfahrzeuge benutzt werden. Fließende Gewässer sollten erst 15-20cm betreten werden!

Wie weiß ich, welche Seen freigegeben sind?

Das teilen die Städte und Kommunen meistens auf Ihrer Homepage mit. Letzte Woche hat beispielsweise die Stadt Karlsruhe den östlichen Teil des Ruderbootsees freigegeben - auf eigene Gefahr. Seht ihr hier. In Freiburg wurde der Waldsee freigegeben. Auch hier wurden mehr als 10 Zentimeter als Richtmaß genutzt. Die Stadt Mannheim hat generell das Eislaufen auf städtischen Eisflächen verboten (hier). Hintergrund des Verbotes ist, dass die für ein gefahrloses Befahren der Eisfläche notwendige Eisdicke nicht garantiert und somit keine Haftung von Seiten der Stadt Mannheim übernommen werden kann. In Heidelberg und Pforzheim wird generell empfohlen, nicht auf öffentlichen Wasserflächen Eiszulaufen. Achtung: Alle uns vorliegenden Daten sind vom 26.01.. Bitte informiert euch aktuell bei den Kommunen.

Auf was muss ich achten, wenn ich auf einen See gehen will?

Hier die grundlegenden Regeln der DLRG

1. Gehe nicht gleich an den ersten kalten Tagen aufs Eis.
2. Gehe nie allein aufs Eis.
3. Achte auf Warnungen im Radio und in der Zeitung.
4. Erkundige Dich beim zuständigen Amt (Stadtverwaltung, DLRG), ob das Eis schon trägt.
5. Betritt ein Gewässer erst, wenn Du die Dicke des Eises kennst!
6. Verlasse das Eis sofort wenn es knistert oder knackt.
7. Wenn man einzubrechen droht: Lege Dich langsam flach auf das Eis und bewege Dich vorsichtig auf dem gleichen Weg zurück zum Ufer. Nicht mit Knie oder Ellenbogen zuerst!
8. Rufe nie um Hilfe, wenn Du nicht wirklich in Gefahr bist. Aber hilf anderen, wenn sie Hilfe brauchen.
9. Um das Gewicht zu verteilen, rette andere mit einem Brett, einer Leiter oder einem umgedrehten Schlitten.
10. Rufe nach der Rettung einen Notarzt. Eine Unterkühlung kann lebensbedrohlich sein.
11. Wenn möglich - Wärme den Geretteten mit Decken und trockenen Kleidern wieder auf und bringe ihn in einen beheizeten Raum.
12. Versorgen ihn mit heissen, zuckerhaltigen Getränken; auf keine Fall mit Alkohol.