Gericht entscheidet morgen
Wörther Rassegeflügelzuchtverein klagt gegen Tötung
Die unter Vogelgrippe-Verdacht stehenden Vögel in einem Zuchtbetrieb in Wörth dürfen vorerst nicht getötet werden
Die unter Vogelgrippe-Verdacht stehenden Vögel in einem Zuchtbetrieb in Wörth dürfen vorerst nicht getötet werden
Der Rassegeflügelzuchtverein hat beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße einen Eilantrag gegen die Keulung eingereicht. Es sei unverhältnismäßig, alle 454 Gänse, Enten und Ziervögel in der Anlage zu töten, wenn nur bei wenigen ein Vogelgrippe-Virus
festgestellt wurde, sagte Helmut Demler vom Landesverband der Rassegeflügelzüchter Rheinland-Pfalz Die Entscheidung soll am Mittwoch Vormittag fallen. Das Umweltministerium hatte erklärt, wahrscheinlich seien die Tiere vom Typ H5 befallen. Proben wurden zur Untersuchung an das Friedrich-Loeffler-Institut geschickt.
Foto Shutterstock