Nicht alle Tiere müssen getötet werden
Erleichterung beim Zuchtverein Wörth
Von der Kreisverwaltung wird nun ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
Von der Kreisverwaltung wird nun ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.
In diesem werden u.a. die Aufstallungspflicht, Hygienemaßnahmen und bauliche Erfordernisse festgelegt. Im Zuge dessen wird geklärt, welche Tiere trotz aller Maßnahmen ggfls. getötet werden müssen. Die Fachleute der Kreisverwaltung stimmen diesen Katalog mit dem Ministerium ab. Auch der Anwalt des Vereins ist noch anzuhören. Daher kann es noch etwas Zeit kosten bis endgültig klar ist, welchen Auflagen den Verein erwarten. Sollte es dann zu der Tötung von Tieren kommen müssen, wird dies sachkundig erfolgen, unter Berücksichtigung der tierschutzrechtlichen Aspekte.
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