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Schokolade der Kollegin vernascht

Lehrerin klagt in Heidelberg gegen Kündigung

Gegen ihre fristlose Kündigung geht am Vormittag eine Lehrerin in Heidelberg vor. Die Frau ist nach 37 Dienstjahren fristlos entlassen worden.

Sie soll unter anderem eine Schul-Waschmaschine privat genutzt und eine Tafel Schokolade einer Kollegin im Wert von 2,50 Euro gegessen haben. Das Gericht teilte weitere Einzelheiten nicht mit - etwa, ob zusätzliche Faktoren eine Rolle gespielt haben.

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