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Urteil zum Fluglärmstreit am Hochrhein

Nachtflugverbot bleibt bestehen

  • am 09 Sep 2010
Urteil zum Fluglärmstreit am Hochrhein
Südbaden: Die fluglärmgeplagten Menschen am Hochrhein werden zumindest nachts weiterhin ruhig schlafen können.


Das EU-Gericht hat heute das deutsche Nachtflugverbot für Flugzeuge im Anflug auf den Flughafen Zürich bestätigt. Es wies eine Klage der schweizerischen Regierung ab. Vor sieben Jahren hatte Deutschland angeordnet, dass Flugzeuge zwischen 21 und 7 Uhr nicht mehr über deutsches Gebiet fliegen dürfen. Die Schweiz hatte daraufhin Klage gegen die EU-Kommision eingereicht, weil diese das deutsche Verbot gebilligt hatte. Nun haben die Richter in Luxemburg entschieden, dass die deutschen Maßnahmen angemessen sind und nicht dem Luftverkehrsabkommen zwischen der EU und der Schweiz widersprechen. Der Waldshuter Landrat Tilmann Bollacher freut sich über das Urteil, er hofft, dass die Bundesregierung nun die Zahl der Anflüge über deutschem Gebiet auf maximal 80.000 im Jahr begrenzt. Falls die Schweiz das Urteil nicht akzeptiert, muss sich der Europäische Gerichtshof damit beschäftigen.



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