Polizei informiert: Feiern ohne Risiko
Soviel ist sicher: In der Faschingszeit wird getrunken. Sicher ist auch: Die Polizei wird verstärkt kontrollieren.
Prunksitzungen, Kappenabende, Fastnachtsumzüge – die närrischen Tage stehen vor der Tür. Und fast überall gibt’s auch reichlich Alkohol.
Aus Sicht der Polizei setzen sich leider immer noch “Narren” ans Steuer ihres Autos, in der Hoffnung “die paar Meter” nach Hause ohne Unfall und ohne Polizeikontrolle zu schaffen.
Damit am Aschermittwoch keine Katerstimmung aufkommt, rät die Polizei :
• Denken Sie auch in der Faschingszeit an Ihren Führerschein!
• Hände weg von Alkohol, wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen sowieso!
• Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren! Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
• Ab 0,3 Promille Alkohol im Blut steigt Ihr Unfallrisiko um das 1,2-fache, ab 0,8 Promille um das Vierfache und ab 1,1 Promille um das Zehnfache!
• Nutzen Sie nach Möglichkeit Busse, Bahnen oder Taxen!
• Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie vorher, wer zurückfährt und nüchtern bleibt!
• Setzen Sie sich nicht zu betrunkenen oder berauschten Fahrerinnen oder Fahrern ins Auto!
• Gegen Alkohol im Blut helfen weder Tricks, Koffein noch Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer um 3 Uhr morgens mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat um 10 Uhr immer noch 0,8 Promille Restalkohol im Blut und ist somit fahruntauglich.
