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Was Mütter Arbeitgebern erzählen müssen!

Würdet ihr für einen Job eure Kinder im Lebenslauf verschweigen?

Eine Bewerbung nach der nächsten wird versendet und manche Frauen können sich schon glücklich schätzen, wenn sie überhaupt eine Absage erhalten. Einladungen zum Vorstellungsgespräch? Fehlanzeige! Das kann einen bestimmtem Grund haben, wie "Juramama" Nina Straßner weiß.

Nina Straßner ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Buchautorin und schreibt das Blog Juramama.de. Sie geht davon aus, dass viele Mütter erst gar nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, aufgrund von Vorbehalten seitens der Arbeitgeber. Das ist auch das Problem der alleinerziehenden Sandra. Sie ist gut ausgebildet und hat schon im Bundestag gearbeitet. Jetzt hat sie über 100 Bewerbungen geschrieben und findet trotzdem keinen Job. Denn die meisten Chefs denken, sie sei wegen ihrer Kinder zu unflexibel. "Das Problem kenne ich auch", schreibt Andrea van Roessel auf der Radio Regenbogen Facebook-Seit und ist damit nur eine unter vielen Müttern.

Doch wie kann man diesen Frauen helfen? Die Einschätzungen der Arbeitgeber, so Nina Straßner, lassen sich nicht einfach ändern. Sie sind oft der Meinung, dass Frauen unzuverlässige Arbeitnehmer sind, wenn Kitas streiken oder Kinder krank sind. Deshalb weißt sie darauf hin, dass Frauen im Lebenslauf ihren Familienstand nicht angeben müssen. Manchmal ergibt sich das natürlich automatisch aus den beigefügten Zeugnissen. Frauen sind aber nicht verpflichtet beispielsweise anzugeben, ob sie Kinder haben und wie viele. Eine harte Lösung, die eigenen Kinder zu leugnen. Für Frauen, die sich aber erst einmal für ein Vorstellungsgespräch ins Spiel bringen möchten, sei das laut Straßner eine Option, denn eine Elternzeit muss nicht immer im Lebenslauf erwähnt werden.

Elternzeit im Lebenslauf

Wenn das Arbeitsverhältnis durch Elternzeit unterbrochen wurde, so war die Frau zwar nicht im Büro anwesend, das Beschäftigungsverhältnis bestand aber weiterhin. Aus rechtlicher Sicht ist dies somit keine Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses, wie Nina Straßner in einem Gespräch mit Mom Experts erzählt. Ausnahme ist natürlich, wenn in der Elternzeit beispielsweise ein befristeter Vertrag endet. Wer dann eine Lücke im Lebenslauf angeben muss, kann diese beispielsweise mit "Pflege eines pflegebedürftigen Angehörigen" tun. Viele denken da zunächst an die Pflege älterer Angehöriger und bringen die Auszeit nicht direkt mit einer Mutterschaft in Verbindung.