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Was kann ich tun, wenn was nicht stimmt?

Abenteuer Paketlieferung - Eure Rechte

Etwas mehr als eine Woche vor Weihnachten befinden sich die Paketzusteller in Baden und der Pfalz im Dauerstress, um alle Geschenke rechtzeitig unter den Baum zu liefern. Noch nie wurden mehr Geschenke online bestellt als im Jahr 2016. Gleichzeitig beschweren sich immer mehr Verbraucher über lange Wartezeiten, verschwundene Pakete oder beschädigte Lieferungen.

Wir haben deshalb mit Dunja Richter vom Verbraucherzentrum Baden-Württemberg gesprochen um uns zu informieren welche Rechte der Empfänger hat.

Was gibt es zu beachten wenn ich das Paket entgegennehme?
Grade bei Schnee oder kaltem Wetter ist es ratsam das Paket direkt auf Schäden zu untersuchen. Wenn es im Paket klirrt oder scheppert und das Paket durchnässt ist, sollte man es zusammen mit dem Zusteller öffnen und nicht erst nach dem Öffnen reklamieren.

Was ist wenn ich den Schaden erst nach dem Öffnen bemerke?
Mit ihrer Unterschrift bestätigen sie, dass sie das Paket entgegengenommen haben und alles ordnungsgemäß zugestellt wurde. Wenn sie den Schaden erst später bemerken, müssen sie erst beweisen, dass nicht sie für die Mängel verantwortlich sind.

Verfallen meine Rechte wenn ich die Schäden erst nach dem Öffnen bemerke? 
Nein, sie haben ab dem Tag der Zustellung mindesten sieben Tage Zeit, um die Schäden zu melden und zu reklamieren.

Was wenn mein Nachbar das Paket entgegen nimmt und der Inhalt beschädigt ist?
In diesem Fall stehen ihre Chancen etwas schlechter. Der Nachbar hat mit seiner Unterschrift bestätigt, dass das Paket ordnungsgemäß zugestellt wurde. Um zu reklamieren, müssen sie nun beweisen, dass das Paket nicht erst beim Nachbar kaputt gegangen ist.

Wer haftet wenn das Paket z.B. auf dem Balkon oder vor der Tür beschädigt wird?
Die Paketzusteller wollen ihre Pakete so schnell wie möglich loswerden. Es stellt sich dann die Frage ob der Balkon zum Empfängergrundstück gehört. Natürlich ist es nicht möglich die Pakete einfach irgendwo abzulegen, sie können mit ihrem Zusteller aber einen „Garagenvertrag“  abschließen, in dem sie klären wo ihr Paket abgelegt werden kann falls sie nicht zu Hause sind.

Damit sie keine zerbrochen Vasen oder durchnässte Kleidung unter ihrem Weihnachtsbaum finden lässt sich abschließend sagen, dass sie ihre Pakete direkt bei der Zustelleng auf Mängel untersuchen sollten um gegebenenfalls  reklamieren zu können.