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Es drohen Bußgelder.

Hier ist Salz streuen verboten!

In diesen Gemeinden ist Streusalz für Gehsteige nicht erlaubt, weil es Pflanzen und Bäume schädigt.

Es geht oft schneller und ist meist zudem bequemer: den Schnee mit Streusalz zu beseitigen. Mit beiden Händen greift man in den Eimer voll mit Salz und verteilt diesen auf den Bürgersteigen. Doch erlaubt ist dies in den meisten Städten und Gemeinden nicht. Es drohen Bußgelder.

Wer Salz streuen darf, das ist in der jeweiligen Satzung der Kommunen und Gemeinden geregelt. Meist ist es grundsätzlich verboten. Stattdessen muss der Schnee geräumt werden oder Anwohner können „abstumpfende Streumittel", wie Splitt, Granulat oder Sand nutzen.

Es gibt aber auch Ausnahmen. Bei Blitzeis dürfen in einigen Gemeinden auch die Bürger zu Salz greifen. Nicht aber beispielsweise in Mannheim: "Um die Umwelt zu schonen, darf auf Mannheims Gehwegen kein Streusalz verwendet werden. Sand, Splitt oder Granulat mit abstumpfender Wirkung schützen auch vor Glätte." Auch in Freiburg darf in keinem Fall Salz gestreut werden. Das Streuen von Auftausalz ist laut Paragraf 7, Absatz 2 der Gehwegreinigungssatzung verboten. Nur in der Innenstadt darf bei Glatteis auf dem besonders gefährlichen Kopfsteinpflaster Salz eingesetzt werden. Aus Umwelt­schutz­grün­den dürfen auch in Karlsruhe nur abstump­fen­de Mittel wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

  
Warum sollte kein Salz gestreut werden?

Durch Streusalz werden Bäume und Sträucher massiv geschädigt. Wenn das Salz mit dem Schmelzwasser in den Boden sickert, können Pflanzen sogar früher absterben. Bei Tieren kann das aggressive Salz an den Pfoten zu Entzündungen führen.