49-Euro-Ticket
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49-Euro-Ticket
AKW-Aus, 49-Euro-Ticket, Lohnerhöhung

Ab April 2023: Neue Gesetze und Änderungen

Der neue Monat hält wieder jede Menge Änderungen für uns bereit: Die aktuellen Corona-Regeln laufen aus, der Verkauf des 49-Euro-Tickets startet und viele Menschen dürfen sich über mehr Lohn freuen.

Vorverkauf für 49-Euro-Ticket startet

Lange wurde diskutiert, ab dem 1. Mai 2023 ist das 49-Euro-Ticket deutschlandweit für alle Verkehrsbetriebe im Nah- und Regionalverkehr gültig. Ab dem 3. April 2023 ist die Monatsfahrkarte, die für viele Bahnfahrer und Pendler eine finanzielle Entlastung sein soll, bereits online und in allen üblichen Verkaufsstellen erhältlich.  

 

Aus für Atomkraftwerke

Drei Atomkraftwerke sind noch aktiv: Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2. Doch am 15. April 2023 ist Schluss damit, dann sollen auch die letzten drei Meiler abgeschaltet werden. 

Die Laufzeit der Atomkraftwerke wurde Ende letzten Jahres aufgrund der wegen des Ukraine-Krieges ausgelösten Energiekrise verlängert. Laut Bundesumweltministerin Steffi Lemke ist der Atomausstieg im April endgültig.

Corona-Regeln enden am 7. April

Viele Corona-Regeln wie die Isolationspflicht und Maskenpflicht im Nahverkehr sind in den ersten drei Monaten des Jahres bereits gefallen, nun laufen auch die letzten bundesweit gültigen Corona-Schutzverordnungen bis zum 7. April aus. Bis dahin gilt noch eine FFP2-Maskenpflicht in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen. 

Die Bundesregierung kann bis zu diesem Datum entscheiden, ob und wie es mit den Schutzverordnungen weitergeht. Die Länder können darüber hinaus weitergehende Regelungen erlassen, wie beispielsweise eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. 

Werden vonseiten der Bundesregierung keine weiteren Maßnahmen beschlossen, wird es deutschlandweit keine Corona-Regeln mehr geben.  

Mehr Lohn für Maler und Lackierer, Leiharbeiter und im Bauhauptgewerbe

Bereits zum 1. Januar 2023 gab es aufgrund des neuen Tarifvertrages im Maler- und Lackiererhandwerk - der mehrere Erhöhungen vorsieht - mehr Geld für Mitarbeiter. Ab dem 1. April 2023 steht die nächste Erhöhung an. Der Mindestlohn für die Branche wird für Gesellen auf 14,50 Euro und für Helfer auf 12,50 Euro angehoben. Auch Leiharbeiter dürfen sich über mehr Geld freuen. Der tarifliche Mindestlohn liegt ab April bei 13 Euro pro Stunde. 

Im Baugewerbe werden die Löhne im Westen um 2 Prozent und im Osten auf 2,7 Prozent angehoben. Zudem ist mit dem Mai-Lohn/Gehalt eine Einmalzahlung von 450 Euro fällig. 

Laut des neuen Tarifvertrages können Mitarbeiter auch mit einer Entschädigung für die Anfahrtswege zu den Baustellen rechnen. Dies wird in Form von pauschalen Beträgen, gestaffelt nach Kilometern, verrechnet. 

Microsoft: Erhöhung für Produkte

Gleich 11 Prozent mehr verlangt der Gigant-Tech ab dem 1. April für seine Cloud-Produkte. Die Erhöhung betrifft somit alle Onlinedienste, wie Microsoft 365, Office 365 und Dynamics 365 sowie Microsoft Defender und Teams. 

Die Preisanpassung greift jedoch nicht bei laufenden Verträgen, sondern werden erst bei einer Vertragsverlängerung wirksam.

Laut Focus Online müssen sich Verbraucher künftig darauf einstellen, dass Microsoft alle sechs Monate eine Preiserhöhung durchführen wird.

Quelle: Focus, InFranken, SüdKurier

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