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Corona-Maßnahmen werden bis zum 28. März verlängert.

Bund und Länder beschließen Corona-Lockerungen und führen "Notbremse" ein

Bund und Länder haben sich auf eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen bis zum 28. März geeinigt. Das gaben Kanzlerin Angela Merkel, der Berliner Bürgermeister Michael Müller (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwochabend bei einer Pressekonferenz bekannt. Ebenfalls wurde ein Stufenplan zu weiteren Corona-Lockerungen vorgestellt.

Laut dem Beschluss von Bund und Ländern soll es ab dem 8. März weniger strengere Kontaktbeschränkungen geben. Demnach sollen sich künftig maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren sollen nicht mitgezählt werden. Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Haushalt gelten. 

Ein kostenloser Schnelltest pro Woche

Bürger*innen sollen ab dem 8.März die Möglichkeit haben, sich einmal wöchentlich kostenlos mit einem Corona-Schnelltest testen zu lassen. Durchgeführt werden diese Tests in einem Testzentrum oder in Arztpraxen. Besonders wichtig sei dieses Angebot für einen sicheren und geregelten Schul- und Betreuungsbetrieb.  Laut Kanzlerin Merkel sind die flächendeckenden Testungen wichtig für die Eindämmung des Virus. 

Impfungen sollen beschleunigt werden

Um schneller mit dem Impfen voranzukommen, sollen Hausärzte in ihren Praxen impfen dürfen. Dazu sollen sich die Hausärzte ab morgen mit den Ländern in Verbindung setzen. Die Intervalle zwischen den beiden Impfungen sollen auf ein Maximum ausgereizt werden. Laut Angela Merkel sollen in Zukunft auch Personen über 65 Jahre mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden. 

Stufenplan zu weiteren Öffnungen mit Notbremse

Aktuell sind Grundschulen, Kitas und Friseure bundesweit geöffnet. Diese Lockerungen wurden bereits am 10. Februar beschlossen. Während in einigen Bundesländern Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen wieder geöffnet sind, sollen sie jetzt auch in den anderen Bundesländern wieder öffnen können. Jedoch nur für einen Kunden pro 10 Quadratmeter bei einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter ab einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern. Auch Fahr- und Flugschulen dürfen bundesweit wieder öffnen. Unterricht darf allerdings nur stattfinden, wenn alle Beteiligten einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.

Der Stufenplan, auf den sich Bund und Länder einigten, sieht vor, dass es in Landkreisen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 50 ab dem 8. März weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben soll. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf zugeordnet sind, Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sollen dort ab kommender Woche wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz bis 100 öffnen Geschäfte und Kultureinrichtungen nur für Kunden beziehungsweise Gäste mit einem Termin oder einer Reservierung. Ob es zu einer Lockerung in den einzelnen Kommunen kommt, entscheiden die Länder. 

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Weitere Lockerungen ab 22. März

Ab frühestens 22. März können die Außengastronomie, Theater-, Konzert-, Opernhäuser und Kinos auf eine Lockerung hoffen. Im Zuge des vierten Öffnungsschritts sollen diese in einem Landkreis mit einer seit zwei Wochen anhaltenden Inzidenz von unter 50 wieder öffnen dürfen. Bei einer Inzidenz bis 100 müsste der Gast einen tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest vorzeigen. 

Kontaktsportarten sollen in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 ebenfalls ab dem 22. März wieder im Freien ausgeübt werden. Der darauffolgende Öffnungsschritt würde frühestens am 5. April umgesetzt werden. In diesem Schritt sollen Feiern im Freien bis zu 50 Personen bei einer seit zwei Wochen anhaltenden Inzidenz von 50 möglich sein. 

Bund und Länder einigten sich auf eine "Notbremse". Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, so soll die Notbremse ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder alle alten Regeln in Kraft setzen.