Laut dem Beschluss von Bund und Ländern soll es ab dem 8. März weniger strengere Kontaktbeschränkungen geben. Demnach sollen sich künftig maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen dürfen. Kinder unter 14 Jahren sollen nicht mitgezählt werden. Paare, die nicht zusammenwohnen, sollen künftig als ein Haushalt gelten.
Ein kostenloser Schnelltest pro Woche
Bürger*innen sollen ab dem 8.März die Möglichkeit haben, sich einmal wöchentlich kostenlos mit einem Corona-Schnelltest testen zu lassen. Durchgeführt werden diese Tests in einem Testzentrum oder in Arztpraxen. Besonders wichtig sei dieses Angebot für einen sicheren und geregelten Schul- und Betreuungsbetrieb. Laut Kanzlerin Merkel sind die flächendeckenden Testungen wichtig für die Eindämmung des Virus.
Impfungen sollen beschleunigt werden
Um schneller mit dem Impfen voranzukommen, sollen Hausärzte in ihren Praxen impfen dürfen. Dazu sollen sich die Hausärzte ab morgen mit den Ländern in Verbindung setzen. Die Intervalle zwischen den beiden Impfungen sollen auf ein Maximum ausgereizt werden. Laut Angela Merkel sollen in Zukunft auch Personen über 65 Jahre mit dem AstraZeneca-Impfstoff geimpft werden.
Stufenplan zu weiteren Öffnungen mit Notbremse
Aktuell sind Grundschulen, Kitas und Friseure bundesweit geöffnet. Diese Lockerungen wurden bereits am 10. Februar beschlossen. Während in einigen Bundesländern Blumenläden, Gartenmärkte und Buchhandlungen wieder geöffnet sind, sollen sie jetzt auch in den anderen Bundesländern wieder öffnen können. Jedoch nur für einen Kunden pro 10 Quadratmeter bei einer Ladenfläche von bis zu 800 Quadratmetern oder einen Kunden pro 20 Quadratmeter ab einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern. Auch Fahr- und Flugschulen dürfen bundesweit wieder öffnen. Unterricht darf allerdings nur stattfinden, wenn alle Beteiligten einen tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest vorweisen können.
Der Stufenplan, auf den sich Bund und Länder einigten, sieht vor, dass es in Landkreisen mit einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von unter 50 ab dem 8. März weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben soll. Geschäfte, die nicht dem täglichen Bedarf zugeordnet sind, Museen, Galerien, Gedenkstätten sowie zoologische und botanische Gärten sollen dort ab kommender Woche wieder öffnen können. Bei einer Inzidenz bis 100 öffnen Geschäfte und Kultureinrichtungen nur für Kunden beziehungsweise Gäste mit einem Termin oder einer Reservierung. Ob es zu einer Lockerung in den einzelnen Kommunen kommt, entscheiden die Länder.