Ein alternatives Modell wird seit Mittwoch beim Verkehrsgerichtstag in Goslar debattiert: Eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte von fahrungeeigneten Menschen. Dabei geht es neben Senioren auch um schwer kranke Menschen. Die dahinterstehende Frage ist, ob und wann Ärzte Patienten mit Einschränkungen an Fahrerlaubnisbehörden melden dürfen oder gar sollen. Viele Verbände, darunter auch der ADAC, sind gegen eine solche Meldepflicht, die die ärztliche Schweigepflicht aufbrechen würde. Sie fürchten einen Vertrauensverlust zwischen Arzt und Patient.
Durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1968 dürfen Ärzte bereits fahrungeeignete Menschen in Ausnahmefällen den Behörden melden, wenn «Gefahr in Verzug» ist, erklärte ein Sprecher des Automobilclubs von Deutschland. Dazu müssen sie zuerst den Patienten über seine Erkrankung und die damit verbundenen Gefahren des Autofahrens aufklären.
Über die Diskussion hinaus zeigt die japanische Studie nach obligatorischen Eignungstests für Fahrer über 70 Jahren nicht nur eine Abnahme der Autounfälle, sondern es stieg zugleich die Zahl der Unfälle bei Radfahrern und Fußgängern in dem Alter.
Daraus schloss Mitautor Haruhiko Inada von der Johns-Hopkins-Universität in Baltimore, dass die Sicherheitsmaßnahmen für Radfahrer und Fußgänger verstärkt werden müssten. Ältere Menschen sollten zudem auf den Verzicht des Autofahrens vorbereitet und ihnen «sichere, alternative Verkehrsmittel» zur Verfügung gestellt werden.
Quelle: dpa