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Wer bekommt was und ab wann?

Altersbeschränkung für Facebook, WhatsApp, Snapchat uvm.

Wie das Fachmagazin "Chip" titelt, würden Apps wie Facebook und WhatsApp für viele Nutzer bald "Illegal" werden. Was dahinter steckt, erfahrt ihr hier!

Verboten und "Illegal", wie Chip titelt, werden die Apps einiger beliebten sozialen Netzwerke und Massenger nicht. Für jüngere Nutzer wird der Zugang allerdings erschwert, sofern diese sich nicht über Umwege Zutritt zu den Diensten verschaffen.

Neue Datenschutzreform der EU

Ab 2018 will die EU eine neue Datenschutzreform auf den Weg bringen, die besonders den Internetnutzern und dem Schutz ihrer Daten zugutekommen soll. Außerdem sind Änderungen im Bereich der Kinder und Jugendliche vorgesehen, die sich in Altersbeschränkungen für die Nutzung von einigen beliebten sozialen Netzwerken und Massegern äußert.

Die Altersbeschränkungen zum Durchklicken
 

Wenn es in einem EU-Land keine eigene Regelung zur Nutzung von sozialen Netzwerken gibt, soll der Zugang ab 16 Jahren ermöglicht werden oder mit Zustimmung der Eltern auch früher. Wie das technisch aber umgesetzt werden soll, ist noch nicht klar. Das schiebt die EU an die Betreiber weiter. Einheitlich ist die Datenschutzreform, die ab 2018 in Kraft treten soll, also auch nicht.

Weitere Änderungen der Datenschutz-Regelung

  • Die Weiterverarbeitung der Daten soll nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers stattfinden. Zudem darf er diese jederzeit und leicht zurückziehen
  • Es soll Nutzern leichter ermöglicht werden, dass Unternehmen ihre Daten auf Wunsch löschen, ein sogenanntes "Recht auf Vergessenwerden"
  • Sicherheitslücken und Verstöße gegen den Schutz von personenbezogenen Daten müssen von Betreibern umgehend den Behörden gemeldet werden
  • Es soll kein "Kleingedrucktes" mehr geben. Nutzer sollen in verständlicher Sprache und Symbole über die Verwendung ihrer Daten informiert werden
  • Verstoßen Anbieter gegen die EU-Regelungen, drohen ihnen Strafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes
  • Wenn Unternehmen in großem Ausmaß Nutzerbezogene Daten sammeln, brauchen sie einen Datenschutzbeauftragten
  • Nationale Datenschutzbehörden sollen nicht mehr stiefmütterlich behandelt werden, sondern eine zentrale Anlaufstelle für Bürger werden, die Fragen in Sachen Datenschutz haben
  • Bild: scyther5 / Shutterstock.com