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Da hatten die Beamten den richtigen Riecher!

Überraschung in Babywindel

Babywindeln gehören bei Müttern von Kleinkindern mit zur täglichen Ausrüstung. Diese Frau hatte mit der Windel aber anderes geplant.

Zollbeamte kontrollierten am Frankfurter Flughafen das Gepäck von Reisenden eines Fluges aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Dabei fiel ihnen eine Reisende mit einigen Goldarmbändern am Handgelenk auf. Sie hielten die 65-Jährige an und ließen sich die Handtasche öffnen.

Darin stellten die Zöllner eine Babywindel fest. Irgendwie fühlte sich die auch nicht leer an. Die beamten entschlossen sich also dazu, die Babywindel zu öffnen und siehe da: Die Frau nutzte die Babywindel, um drei Halsketten aus Gold am Zoll vorbeizuschmuggeln.

Generell ist es nicht verboten Goldschmuck einzuführen, allerdings ist dieser im Roten Ausgang beim Zoll anzumelden, wenn der Wert der Waren 430,- Euro überschreitet. In diesem Fall besteht aber der Verdacht der versuchten Steuerhinterziehung in Höhe von rund 2.783,- Euro. Gegen die Reisende wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.