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Das "Guckloch" alleine reicht nicht ...

Achtung Autofahrer! Diese Bußgelder drohen Euch im Winter!

Jeder Pendler kennt das Problem: Morgens seid ihr spät dran, es ist Winter, ihr geht an euer Auto, müsst eigentlich schnell los, doch dann das: Es ist eingeschneit oder hartnäckig vereist. Und dann?

Viele sind der Meinung, dass es "Guckloch" durch die Windschutzscheibe ausreicht. Der Rest erledigt sich von alleine, sobald die Heizung auf Hochtouren läuft. Denkste! Wer im Winter seine Scheiben, das Autodach oder die Kennzeichen nicht völlig frei macht, riskiert Bußgelder und gefährdet nicht nur sich selbst im Straßenverkehr, sondern auch andere.

Hier eine Liste mit den gängigsten Bußgeldern im Winter

Auto warmlaufen lassen: 10 Euro
Nur ein "Guckloch" in der Windschutzscheibe: 10 Euro
Autodach nicht von Schnee befreit: 25 Euro
Mit zugeschneitem Kennzeichen fahren: 5 Euro

Wenn ihr ohne Winterreifen unterwegs seid

60 Euro + 1 Punkt in Flensburg
... mit Behinderung: 80 Euro + 1 Punkt
... mit Gefährdung: 100 Euro + 1 Punkt
... bei Unfall: 120 Euro + 1 Punkt

Außerdem solltet ihr immer euer Abblendlicht einschalten. Bei Schneefall und behinderte Sicht droht sonst ein Bußgeld von 25 Euro innerorts. Werdet ihr außerorts erwischt, drohen 60 Euro und ein Punkt ins Flensburg.

Eine detaillierte Liste aller Bußgelder, die euch speziell im Winter drohen, findet ihr hier.