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Wer blickt denn da noch durch?

Aprilscherz oder Finanzamt-Humor?: Verrückte Eier-Besteuerung

Bestimmt habt ihr die Tage Eier gekauft, gekochte, rohe oder aus Schokolade. Wisst ihr auch wie viel Steuer ihr dafür bezahlt habt? Wir verraten es euch!

Was wie besteuert wird, regelt nicht nur Paragraf 12 des Umsatzsteuergesetzes, sondern auch zwei Tabellenanhänge mit über 50 Kategorien. Ergänzend hilft ein Ministeriumsschreiben den Finanzbeamten bei der Einordnung, ob sieben oder 19 Prozent Steuer fällig sind. Denn gerade wenn es um die Besteuerung von Eiern geht, ist das gar nicht so einfach. Da wird die Henne im Stall verrückt!

Alles fing damit an, dass Lebensmittel der Grundversorgung steuerlich begünstigt sein sollten. Doch irgendwie sind die Regelungen zur Besteuerung von Eiern enorm angestiegen und jetzt gibt es beachtliche 85 Seiten Steuerrechtsvorschriften über Eier.

Das Rührei, das wir gerne mal am Morgen zuhause verspeisen, ist begünstigt und wird deshab mit sieben Prozent besteuert. Handelt es sich bei den Eiern aber um ein Dekoobjekt, dann müssen Verbraucher dafür 19 Prozent an Steuern zahlen. Wer das Ei beim Bäcker kauft und mitnimmt, zahlt sieben Prozent. Kauft man allerdings das gleiche Ei beim Bäcker und isst es noch im Laden, dann wird dies mit 19 Prozent besteuert.
 

Und es geht noch weiter: Eier, die wir aus einem Privatstall beziehen, der nur zwei Hühner beherbergt, werden mit 0 Prozent besteuert. Eier vom Bauernhof mit Direktverkauf werden mit 10,5 Prozent besteuert und bei einem dekorativen Osternest mit ausgeblasenen und Schokoladeneiern, ja da kommt wahrscheinlich auch der Finanzbeamte ins Schwitzen. Hier gilt, welcher Anteil des Produktes ist am Höchsten, die Schokolade oder der Dekoanteil; entsprechend ist dann auch der Steuersatz zu zahlen.

Eijei, wir sehen jetzt eh nur noch Eier, ob als Deko, Schokolade oder hart gekocht und lasses es uns jetzt einfach schmecken! Frohe Ostern!