Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Datenschützer warnen vor Gebrauch des sozialen Netzwerks

Neue Richtlinien für Whatsapp an Schulen

Der Nachrichtendienst Whatsapp gehört inzwischen nicht nur für Schüler, sondern auch für Lehrer zum Alltag dazu. Doch wie viel Whatsapp ist gut an der Schule?

Theoretisch sollte das Handy im Unterricht ausgeschaltet sein, diese Regelung wird allerdings fast immer übergangen. Nur mal kurz eine Nachricht schicken oder schnell ein Bild auf Instagram posten - so lautet die Devise.

Damit ein Verbot an den Schulen einheitlich geregelt ist, stellt Rheinland-Pfalz nun sogar ein Muster zur Verfügung:

Handys sind während der gesamten Unterrichtszeit der Schülerinnen und Schüler ausgeschaltet. Eine Stummschaltung reicht nicht aus.

Datenschützer Dieter Kugelmann warnt vor allem vor dem Dienst Whatsapp, der inzwischen zu dem Unternehmen Facebook gehört. Momentan gilt noch ein Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hamburg, der besagt, dass Facebook keine Daten deutscher Whatsapp-Nutzer verarbeiten darf. Allerdings hat Facebook angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Immer mehr Lehrer nutzen Smartphones auch für Unterrichtsinhalte, kommunizieren teilweise sogar mit ihren Schülern über Whatsapp und Co. Damit dies in Zukunft nicht zur Regel wird, haben Dieter Kugelmann und Bildungsministerin Stefanie Hubig gemeinsam einen Praxis-Leitfaden zum Datenschutz in Schulen herausgegeben. In diesem heißt es beispielsweise:

Soziale Netzwerke dürfen grundsätzlich nicht für unterrichtliche Zwecke und in anderen schulischen Zusammenhängen eingesetzt werden.

Rheinland-Pfalz stellt seine eigene Lernplattform zur Kommunikation bereit. Für den außerschulischen Gebrauch empfehlen die Datenschützer verschlüsselte Messenger wie beispielsweise Telegram und Threema.