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VERKEHRSSÜNDER: SEIT 1. APRIL WIRD'S TEUER

Seit 1. April sind die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr gestiegen. Und das ist kein Aprilscherz.

Das ist kein Aprilscherz. Am 1. April sind die Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr angestiegen. Wer beispielsweise bei einem Gefahrenzeichen nicht vom Gas geht und dabei erwischt wird, zahlt in Zukunft 100 Euro. Auch Falschparker müssen in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Die wichtigsten Änderungen gibt es hier.

SO TEUER WIRD PARKEN

Wer sein Auto falsch abstellt, zahlt jetzt rund fünf Euro mehr pro Vergehen. Parken ohne Parkschein kostete vorher fünf Euro, jetzt werden es zehn Euro. Wer die Parkdauer zwischen 30 und 60 Minuten überschreitet, zahlt 15 Euro. Bei zwei bzw. drei Stunden werden 20 bzw. 25 Euro fällig. Auch wer auf dem Radweg parkt, wird mit bis zu 30 Euro zur Kasse gebeten. Etwas teurer ist das Befahren einer Einbahnstraße in die falsche Richtung und das Fahren ohne ordnungsgemäße Beleuchtung.

HÖHERE BUSSGELDER FÜR FAHRRADFAHRER

Wer sich weigert, einen Radweg zu benutzen oder diesen in der falschen Richtung befährt, muss 20 Euro locker machen. Richtig teuer wird das Befahren einer Fußgängerzone. Hier werden 15 bis 30 Euro fällig. Radwege auf der linken Straßenseite dürfen außerdem nur noch benutzt werden, wenn eine Beschilderung dies erlaubt.

KEINE PUNKTE, DAFÜR HÖHERE BUSSGELDER

Den größten Zuschlag erwarten Verkehrssünder, die die Winterreifenpflicht nicht beachten, mit der falschen Beleuchtung bei Regen, Nebel oder Schneefall fahren oder die Kindersicherungspflicht missachten. Dann werden 70 statt 40 Euro fällig. Vorfahrts- oder Rotlichtverstoß, sowie das Fahren ohne Zulassung sind sogar noch zehn Euro teurer.