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ANSAGE VOM CHEF: WAS IST O.K. UND WAS TABU?

Darf er mir sagen, wann ich Urlaub machen darf? Was ist tabu und was muss toleriert werden? Die überraschenden Antworten finden Sie hier.

Viele Chefs machen gerne Ansagen, doch die müssen nicht immer stimmen. Wenn Ihr Vorgesetzter Sie aus dem Urlaub zurückholen möchte oder Ihnen vorschreibt, die Fingernägel zu kürzen, sollten Sie Ihre Rechte und Pflichten kennen. Wir haben für Sie unseren Rechtsexperten Hans Hanagarth befragt.

Darf mir mein Chef sagen, wann ich Urlaub machen darf?

Das hat tatsächlich der Chef zu entscheiden. Er muss dabei allerdings Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen. Wenn Sie beispielsweise der einzige Arbeitnehmer sind, der schulpflichtige Kinder hat, dann müssen Ihnen freie Tage innerhalb der Schulferien zugesprochen werden.

Darf der Chef Urlaubstage streichen?

Nein, er darf Ihnen nachträglich keine Urlaubstage streichen, denn wenn Ihr Urlaubsantrag genehmigt ist, dann ist dies ein Vertrag zwischen dem Chef und Ihnen, den er nicht mehr brechen darf.

Darf der Chef Sie aus dem Urlaub zurückholen?

Der Chef darf Sie nicht aus dem Urlaub zurückbeordern. Wenn Sie Urlaub haben, dann steht der Ihnen auch zu. Der Chef muss für die Zeit, in der Sie im Urlaub sind, rechtzeitig für Ersatz sorgen.

Ihr Urlaubsantrag wird nicht bearbeitet

In welcher Frist der Chef Ihren Urlaubsantrag bearbeiten sollte, ist nicht gesetzlich geregelt. Sie müssen dann im Zweifelsfall immer wieder nachfragen und Ihn darauf hinweisen.

Darf der Chef ständig Überstunden verlangen?

Überstunden darf der Arbeitgeber nur anordnen, wenn das im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag so steht – oder ausnahmsweise eine Notfallsituation Überstunden erfordert. Ein Dauerzustand darf das aber nicht werden.

Was passiert, wenn ich meinen Chef beschimpfe?

Hier kommt es vor allem auf den Einzelfall an. Das Oberlandesgericht in Köln entschied erst kürzlich, dass die Beschimpfungen des Arbeitnehmers gegenüber dem Chef mit "blöder Sack" keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen hatte. Allerdings nur, weil der Chef ihn dazu provozierte.

Die Kritisierung oder Beleidigung des Chefs kann aber auch zur Abmahnung oder verhaltensbedingter Kündigung führen. Ein beleidigender Arbeitnehmer verletzt seine arbeitsvertraglichen Pflichten, zu denen auch die Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange des Arbeitgebers zählt.

Was darf ich auf Facebook über meinen Chef schreiben?

Im persönlichen Bereich, innerhalb der Familie, darf man als Arbeitnehmer über den Chef lästern. Wenn dies nur durch Zufall rauskommt, ist das kein Kündigungsgrund. Sollten Sie allerdings im Kreise der Kollegen über den Vorgesetzten schlecht schreiben, und man davon ausgehen muss, dass der Chef davon in irgend einer Weise erfährt, dann wäre das ausreichend um arbeitsrechtliche Maßnahmen (Abmahnung, Kündigung) einzuleiten.

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