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MUNDRAUB: WAS IST ERLAUBT UND WAS NICHT?

Gibt es das Wort "Mundraub" im deutschen Recht überhaupt? Und wo dürfen Sie straffrei naschen? Hier erfahren Sie es!

Unterwegs frische Früchte vom Baum pflücken: Das hat bestimmt jeder von uns schon mal gemacht. Den Bauern gefällt das aber gar nicht.

Was ist eigentlich Mundraub?

Allgemein gilt der Glaube, dass Mundraub ein Freifahrtschein ist, sich Früchte, Beeren und Obst von fremden Bäumen, Sträuchern oder in der Gemüseabteilung des Supermarktes zu pflücken und zu essen. Dabei war Mundraub in der Vergangenheit keineswegs straffrei, außer wenn es sich zwischen Eheleuten oder nahen Verwandten ereignet hat.

Eigentlich gibt es den Begriff "Mundraub" in der deutschen Gesetzgebung überhaupt nicht, sondern wird Diebstahl genannt. Zudem ist das unerlaubte Betreten von umzäunten Flächen und Grundstücken Hausfriedensbruch. Lediglich bei wild lebenden Pflanzen darf man Früchte u.ä. „in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen“, sofern kein Betretungsverbot besteht (§ 39 Abs. 3 BNatSchG).

"Mooooment!": Polizei Heidelberg geht Streife auf den Feldern

In Heidelberg schickt die Polizei sogar Beamte auf die Felder, um Obstdiebe auf frischer Tat zu ertappen. Dann kann es ganz schnell zu einer Anzeige wegen Diebstahls kommen. Wer trotzdem nicht auf den Snack am Wegesrand verzichten will, kann hier nachschauen, wo ganz unbeschwert gepflückt werden darf.

 mundraub.org