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Streik: Hier machen die Kitas dicht!

Ab Dienstag sind insgesamt 20 Kitas in Lörrach, Maulburg, Rheinfelden und Schopfheim geschlossen.


Streik:
Diese Kitas machen dicht!

Ab Dienstag sind insgesamt 20 Kitas in Lörrach, Maulburg, Rheinfelden und Schopfheim geschlossen. Am Mittwoch ist dann Mannheim an der Reihe. Dort sind die insgesamt 60 städtische Kindergärten und Krippen für einen Tag geschlossen. Am Donnerstag ist möglicherweise Karlsruhe dran. Aufgerufen sind Erzieher und Sozialarbeiter sowie Beschäftigte der sozialen Dienste der Landkreisverwaltung. Für eine offizielle Notbetreuung ist nicht gesorgt. Bei Kundgebungen, so beispielsweise in Lörrach, werden 200 Beschäftigte erwartet.

Was tun, wenn der Kindergarten streikt?

Wir informieren über Rechte und Pflichten.


Muss mich mein Arbeitgeber freistellen?

Als Arbeitnehmer hat man grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn man durch einen persönlichen Grund nicht zur Arbeit kommen kann. Ein solcher persönlicher Grund wäre zum Beispiel eine Krankheit, egal ob von einem Elternteil oder dem Kind. Wenn aber öffentliche Betriebe, wie die KITA, streiken, gilt diese Regelung nicht. Rechtlich gesehen muss der Arbeitgeber Eltern nicht von der Arbeit freistellen, Arbeitsrechtler geben jedoch Entwarnung: Wenn es keine andere Unterbringungsmöglichkeit gibt, sei das ein wichtiger Grund, der Arbeit fernzubleiben. Eine Abmahnung oder gar Kündigung muss nicht befürchtet werden.

Kann ich mein Kind mit zur Arbeit nehmen?

Rechtlich gesehen gibt es hierfür keine Regelung - einfach beim Arbeitgeber nachfragen! Oftmals stößt man auf Verständnis, und solange Kinder die Kollegen nicht bei der Arbeit stören, sollte das für einen Tag keine Probleme darstellen.

Zur Aufsichtspflicht:

Wenn Sie keine alternative Betreuungsmöglichkeit finden und Ihr Kind auch nicht mit auf die Arbeit nehmen können, sollte man einen Tag zu Hause bleiben, da andernfalls die Aufsichtspflicht verletzt wird.

Können Gebühren vom Kindergarten erstattet werden?
Im Allgemeinen nicht. Da Streiks grundsätzlich erlaubt sind, müssen die Gebühren nicht vom Betreiber der Kita erstattet werden, weil es sich hier um „höhere Gewalt“ handelt. Wenn ein Babysitter organisiert wird, müssen Eltern die Kosten ebenfalls selbst tragen.