Gut zu wissen: Änderungen ab April
Ab 1. April gelten für die Verbraucher in Deutschland zahlreiche Änderungen.
Ab 1. April gelten für die Verbraucher in Deutschland zahlreiche Änderungen.
Erste-Hilfe-Ausbildung
Die Erste-Hilfe-Ausbildung, zum Beispiel für Fahrschüler, wird von bisher zwei Tagen auf einen Tag verkürzt. Der Grund dafür: Die alte Ausbildung sei zu "theoretisch und nicht nachhaltig" gewesen, erklärt der Verband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)".
Verbandkasten
Was man noch dazu wissen muss und bereits seit Jahresbeginn gilt: Neue Verbandkästen müssen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel zwei Feuchttücher zur Hautreinigung sowie ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandkästen müssen aber von den Autofahrern nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.
Postbank-Kunden
Postbank-Kunden müssen für schriftlich eingereichte Aufträge nun Gebühren zahlen. 99 Cent kostet beispielsweise eine Papier-Überweisung künftig. Telefonisch oder online eingegangene Aufträge bleiben dagegen gebührenfrei.
Änderungen bei der Führerscheinprüfung
Bei der theoretischen Führerscheinprüfung müssen Prüflinge zwei Video-Fragen beantworten. 60 Videos standen dafür bisher zur Auswahl. Nun kommen sechs weitere dazu. Die Schüler dürfen sich das Video, das eine bestimmte Verkehrssituation zeigt, fünfmal ansehen und müssen die danach gestellte Frage richtig beantworten.
Kurzzeitkennzeichen
Ab dem 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen nur noch zugeteilt, wenn das Fahrzeug, das mit dem Übergangs-Nummernschild gefahren werden soll, einer gültigen Hauptuntersuchung ("TÜV") oder einer Sicherheitsprüfung unterzogen worden ist. Ausnahme: Wenn die Fahrt direkt zur Zulassungsbehörde oder zur HU-Prüfung führt.
Herkunft von Fleisch
Auf der Verpackung von frischem oder tiefgefrorenem Fleisch von Schwein, Geflügel, Schaf und Ziege muss stehen, in welchem Land das Tier aufgezogen und geschlachtet wurde. Das gilt allerdings nicht für verarbeitetes Fleich, beispielsweise in Lasagne.