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Lauter Laub: Wohin damit?

Der Herbst steht vor der Tür. Und mit ihm das alljährliche Problem: Wohin mit dem Laub? Im Wald entsorgen? Verbrennen oder einfach in Nachbars Garten werfen?

Wohin mit dem ganzen Laub?

Wer kennt es nicht? Der Sommer ist vorbei, es wird kühler und die Blätter nehmen die buntesten Farben an bevor sie von den Bäumen fallen – der Herbst steht vor der Tür. Und mit ihm das alljährliche Problem: Wohin mit dem ganzen Laub? Im Wald entsorgen? Verbrennen oder einfach in Nachbars Garten werfen?


Bloß nicht! Da gibt es wesentlich bessere und vor allem legale Lösungen. Denn wer seine Laubabfälle im Wald entsorgt, der muss im schlimmsten Fall schon mal bis zu 5000 Euro Strafe zahlen. Besser ist es, alles zusammenzukehren und zu kompostieren oder alles - meistens auch kostenlos - in eine Abfalldeponie zu bringen. Dort bekommst du übrigens auch spezielle Säcke, die dann mit dem Bioabfall abgeholt werden. Idealerweise zerkleinerst du das Laub in einem Saughäcksler und verwenden es dann als Rindenmulch oder du schüttest kleine Haufen in der Gartenecke auf, in denen zum Beispiel Igel ihr Winterquartier einrichten können.

Aber wann bin ich eigentlich dazu verpflichtet, Laub zu beseitigen? Generell sollten Hausbesitzer darauf achten, dass das Laub vor ihrem Grundstück gefegt ist. Und da ist es egal, ob das Laub vom eigenen Grundstück, dem des Nachbarn oder von einem öffentlichen Platz stammt. Sie unterliegen der Verkehrssicherungspflicht. Ansonsten müssen sie die finanziellen Folgen tragen, wenn Passanten auf den nassen Blättern ausrutschen und sich verletzen. Denn die meisten Gemeinden haben diese Pflicht auf die Anwohner übertragen. Und die gilt nicht nur für private Wege, sondern auch für Wege, die vor dem eigenen Grundstück verlaufen. Vermieter können diese Pflichten auch ihren Mietern übertragen. Dies muss aber im Mietvertrag klar vereinbart sein. Und wer in den Urlaub fährt, sollte sich unbedingt um eine Vertretung kümmern.

Laubbläser sind aus ökologischer Sicht nicht gerade beliebt, sie zerstören nämlich die Boden-Biologie. Und laut sind sie auch. Trotzdem geht die Sicherheit vor. Und die ist mit Laubbläsern nun mal besser gewährleistet, als mit Besen und Rechen. Allerdings sind für Laubbläser die gesetzlichen Regelungen zu beachten, ansonsten droht ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung. Die Geräte dürfen ausschließlich an Werktagen von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr benutzt werden.

Ein weiteres häufiges Streitthema ist Laub vom Nachbarn im eigenen Garten. Beispielsweise von Ästen, die über den Zaun ragen. Und da wird es dann kompliziert. Es einfach zurück in den Garten des Nachbarn zu werfen, ist nicht erlaubt, es ist sogar strafbar. Ist das Laub einmal auf dem eigenen Grundstück, liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Er muss die Blätter entsorgen.

Eine Ausnahme ist die sogenannte Laubrente. Betroffene können einen jährlichen Betrag gegenüber dem Eigentümer der Bäume geltend machen. Sie wird allerdings nur selten genehmigt, nämlich nur dann, wenn das Laub das Grundstück und seine Nutzung wesentlich beeinträchtigt. Dann kann es auch sein, dass Äste abgesägt bzw. Bäume gefällt werden müssen.