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Der Bauunternehmen hat Arbeitsentgelder veruntreut

Für diesen Karlsruher wird es teuer

Das Amtsgericht Karlsruhe hat einen Bauunternehmer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt. Der 50-jährige hatte angeblich selbstständige osteuropäische Arbeiter eingesetzt.

Die Gewerbeanmeldungen der Ausländer waren aber nur zum Schein beantragt worden, um keine Sozialabgaben zahlen zu müssen. Dadurch entstand ein Schaden von über einer Million Euro. Aus sozialen Gründen hat das Gericht beschlossen, die Haftstrafe von zwei Jahren auf eine Strafe von vier Jahren auf Bewährung auszusetzen.