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Kunde beschwert sich bei Wirtschaftskontrolldienst

Lahrer Supermarkt: Nitro-Verdünner im Joghurt?

Ein Kunde in Lahr will einen Joghurtbecher mit giftigem Nitro-Verdünner gefunden haben. Nachdem er damit zur Polizei ging, wartet er jetzt auf das Ergebnis der Untersuchung durch den Wirtschaftskontrolldienst.

Wie die Badische Zeitung berichtet, habe Hans-Jörg Weineck am 15. August in einem Lahrer Supermarkt Joghurt gekauft. Der 1000-Gramm-Becher war haltbar bis 3. September. Doch als er zu Hause angekommen war, habe er festgestellt, dass es einen Riss unter dem Plastikdeckel gegeben habe. Nachdem er ihn geöffnet hatte und ihn auf Schimmel untersuchte, aber nicht fündig wurde, stellte er den Becher in den Kühlschrank. Am 22. August aß er eine Schale von dem Joghurt, sowie in den Folgetagen. Schließlich sei ihm am 25. August ein beißender Geruch von Lösungsmitteln beim Öffnen des Joghurtbechers in die Nase gestiegen. Zudem wurde ihm bewusst, dass ihm an den Tagen zuvor nach dem Verzehr des Joghurts übel geworden sei. Ein befreundeter ehemaliger Kriminalbeamter definierte den Geruch schließlich als Nitro. Hans-Jörg Weindeck informierte schließlich den Wirtschaftskontrolldienst (WKD) vom Landratsamt des Ortenaukreises. Das Landratsamt hat allerdings nicht bestätigt, dass der WKD den Becher am nächsten Tag abholen wollte, sondern habe darum gebeten, diesen bis Montag einzufrieren.

Die Polizeidirektion habe außerdem sein Gesuch nach einer Anzeige abgelehnt. Wie Patrick Bergmann der BZ mitteilt: "Nur weil einer glaubt, da ist etwas drin, kann er noch keine Anzeige erstatten." Schließlich holte der WKD den Becher ab und schickte ihn an das Chemische Veterinärsuntersuchungsamt (CVUA) nach Stuttgart, damit weitere Tests durchgeführt werden konnten. Diese haben nach Absprache mit dem Leiter des entsprechenden Supermarktes weitere Stichproben aus dem Joghurt-Sortiment entnommen. Fündig seien sie dabei nicht geworden.

Da es weder die Gefährdung der Gesundheit noch Hinweise auf eine Verunreinigung in anderen Lebensmitteln gebe, gehe es nur um eine Verbraucherbeschwerde. Der Verdacht einer Straftat sei laut der Behörden nicht erkennbar. Zudem dauere eine Untersuchung mehrere Wochen, da das Produkt nicht nur auf Lösungsmittel untersucht werde, sondern nach einem breiten Spektrum an Inhaltsstoffen.