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Der 19-Jährige war bei der Polizei bekannt

Viernheimer Geiselnehmer „geistig unreif“?

Der junge Mann besaß offenbar einen kleinen Waffenschein für Schreckschusswaffen. Schon vor dem Vorfall im Kinopolis zweifelte die Polizei jedoch seine geistige Reife hierfür an.

Im April hatte die Polizei bereits mit dem Geiselnehmer zu tun. Der 19-Jährige wohnte allein mit seinem körperlich behinderten Vater im Mannheimer Stadtviertel Sandhofen. Nachdem dieser mit Gehhilfen auf ihn eingeschlagen habe, hatte sich der Sohn mit Reizgas gegen ihn zur Wehr gesetzt.

Bei der anschließenden Vernehmung bemerkten die Beamten, dass er eine Schreckschusswaffe bei sich trug und auch einen kleinen Waffenschein besaß. Eine hierfür nötige geistige Reife zweifelte die Polizei bei dem jungen Mann jedoch an. Daraufhin wurde eine dementsprechende Mitteilung an die Stadt Mannheim geschickt.

Der Eingang dieser Nachricht wird von der Stadt Mannheim geprüft. Über seinen geistigen Zustand sei der Stadt weiterhin nichts bekannt.

Der 19-Jährige hatte mit einer Schreckschusswaffe Besucher des Kinopolis bedroht und als Geiseln genommen – darunter auch Kinder. Er wurde von der Polizei erschossen.