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Freiburger Polizei gibt Tipps

Mini-Segways und E-Boards unterm Weihnachtsbaum

Bei der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk überlegen viele, einen elektrisch betriebenen fahrbaren Untersatz zu kaufen. Doch beim Gebrauch gibt es einiges zu beachten.

Es geht um Hooverboards, Balance-Boards, E-Boards, Self-Balance-Boards, Mini-Segways und Monowheels. Laut der Freiburger Polizei dürfen diese Fahrzeuge nicht im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden. Dazu gehören auch Geh- und Radwege sowie Parkplätze, wenn sie für alle zugänglich sind. Nutzen darf man sie nur auf umzäunten Privatgrundstücken. Außerdem sind die Gefährte führerscheinpflichtig. Da sie keiner Fahrzeugklasse zugeordnet werden können, braucht man den Autoführerschein. Und es besteht für diese Fahrzeuge auch eine Versicherungspflicht wie beim Auto. Doch kaum eine Versicherung ist bereit, diese Gefährte zu versichern. Wer im öffentlichen Verkehr damit erwischt wird, riskiert eine Anzeige. Eltern, die ihren Kindern erlauben, sich im öffentlichen Verkehrsraum damit zu bewegen, können sich strafbar machen wegen zulassen zum Fahren ohne Führerschein.
Fotos: Shutterstock