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Klage vor dem Amtsgericht Staufen scheitert

Ehepaar aus Heitersheim muss mit Nachbars-Hahn weiterleben

Sie fühlen sich in ihrem Schlaf gestört, weil morgens ein Hahn auf dem Nachbargrundstück kräht? Ein Ehepaar aus Heitersheim hat dagegegen geklagt und verloren.

Zum einen war der erste Hahn als Beweismittel für lautes Krähen über 70 Dezibel verschwunden, und auch beim jetztigen Hahn konnten störende Geräusche nicht belegt werden, begründete das Amtsgericht Staufen sein Urteil. Doch für sie sei das Krähen eine psychische Belastung, die nicht mehr auszuhalten ist, sagt das Ehepaar. Der Hahn mit dem Namen "Giovanni", um den es ursprünglich ging, war den beiden einfach zu laut. Fast jeden Tag habe er sie um 4 Uhr geweckt und dann sei man den ganzen Tag müde und unkonzentriert gewesem. So habe es nicht weitergehen können. Darum habe man geklagt. Das Urteil hätte eigentlich im November fallen sollen- doch dann war der Hahn weg, obwohl er eingesperrt war, sagt Hahnbesitzer Fritz L. Am nächsten Tag sei er plötzlich aufgetaucht- aber völlig zerzaust und durch den Wind. Wiederrum ein Tag später war er dann für immer verschwunden. Jetzt ging es quasi um den Nachfolge-Hahn "Gonzales". Und auch dieser sei -wie sein Vorgänger auch - nachts im isolierten Stall. Wenn er dort kräht, wenn es hell wird, dann höre man das nur gedämpft. Bislang hätten sich noch keine anderen Nachbarn beschwert. Er lasse Gonzales erst um etwa 8 Uhr heraus. Und er habe bereits das Krähen lärmtechnisch erfasst. 40 Dezibel, das sei völlig in Ordnung. Um den Nachbarn aber entgegenzukommen, werde er den Stall noch besser isolieren.