Notvertretungsrecht für Ehepartner
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Notvertretungsrecht für Ehepartner
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Spezial: Notvertretungsrecht für Ehegatten

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Seit dem 1. Januar gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Das heißt, wer keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, darf im Ernstfall durch seinen Ehepartner vertreten werden. Die Regelung gilt ab Eintreten des Notfalls sechs Monate, in der Zeit darf der Partner auch wichtige medizinische Entscheidungen fällen.

Aber, welche Entscheidungen betrifft das eigentlich? Und wie sieht’s aus, wenn man das gar nicht möchte? Was passiert außerdem, wenn der Ehepartner gewalttätig ist, und nicht die besten Absichten im Sinn hat? Dr. Daniel Schneider, Geschäftsführer der Notarkammer Pfalz bringt Licht ins Dunkel im Interview mit Jens Schneider und Cristina Klee aus dem Morgen. Die gesamte Podcastfolge findet ihr in unserer RADIO REGENBOGEN App, auf unserer Website, und überall, wo’s Podcasts gibt.

Folge 0 | 15.01.2023 | 15:15

SPEZIAL: Notvertretungsrecht für Ehegatten

Seit dem 01.01.2023 gilt das Notvertretungsrecht für Ehegatten. Das heißt, wer keine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung hat, darf im Ernstfall durch seine/n Ehepartner:in vertreten werden. Aber, welche Entscheidungen betrifft das eigentlich? Und wie sieht’s aus, wenn man das gar nicht möchte? Was passiert außerdem, wenn der/die Ehepartner:in gewaltätig ist, und nicht die besten Absichten im Sinn hat? Die Regelung gilt ab Eintreten des Notfalls 6 Monate, in der Zeit darf der/die Partner:in auch wichtige medizinische Entscheidungen fällen.