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Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Traumurlaub"

Im Folgenden die Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN Traumurlaub"

Teilnahmebedingungen "RADIO REGENBOGEN TRAUMURLAUB"

1. Veranstalter des Gewinnspiels
ist im Auftrag von RADIO REGENBOGEN ist die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG, Dudenstraße 12-26 in 68167 Mannheim, Amtsgericht Mannheim, HRA 709695
(Nachfolgend „der Veranstalter“ oder „wir“ genannt) 
Name des Gewinnspiels: „RADIO REGENBOGEN TRAUMURLAUB“

 

2. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit Ausfüllen des Teilnahmeformulars erklärt sich der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin (im Folgenden zur Vereinfachung als „der Teilnehmer“ bezeichnet) mit diesen Gewinnspiel-Bedingungen einverstanden.
 
3. Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme über 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Mitarbeiter des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen (§ 15 AktG).
 
4. Gewinnspieldauer 
Registrierungszeitraum: 27.12.2022 bis 17.02.2023
Gewinnspielzeitraum: 09.01.2023 bis 17.02.2023
Wir behalten uns vor, den Aktionszeitraum zu verlängern oder zu verkürzen sowie die Spielzeiten zu ändern.  Dieses wird rechtzeitig im Programm und auf www.regenbogen.de bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat entsprechende Mitteilungen zu beachten.

 

5. Ablauf des Gewinnspiels 
Registrierung für das Gewinnspiel:
Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Pflichtfelder des Registrierungsformulars auf www.regenbogen.de vollständig ausgefüllt werden, dazu gehört Name, Telefonnummer, Geburtsdatum, die Auswahl der gewünschten Traumreise, sowie die gewünschten Begleitpersonen.
 
Sämtliche Registrierungen landen in einem Lostopf.
 
Ermittlung Gewinner
Gewinnen kann in jedem Fall nur der Teilnehmer. Für einen Gewinn ist ein Rückruf des Teilnehmers oder ein Rückruf einer der angegebenen Begleitpersonen während der Spielrunden auf der kostenlosen Studio-Hotline erforderlich (s.u.).
 
Spielrunden „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ vom 09.01. – 03.02.2023
Im Gewinnspielzeitraum gibt es jede Woche von Montag bis Donnerstag Spielrunden um 7 und 16 Uhr, außerdem jeweils freitags eine Spielrunde um 7 Uhr.

 
Bei jeder Spielrunde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und dessen Vor- und Nachname, sowie Wohnort im Programm von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben („Aufruf“). 
 
Sobald der Aufruf erfolgt ist und der Name zu hören war, hat der Teilnehmer oder eine seiner angegebenen Begleitpersonen innerhalb von drei nach dem Aufruf folgenden Musiktiteln Zeit die kostenlose Studio-Hotline 08000 / 34 35 36 anzurufen. Es gilt die Zeitspanne relevant, in der die Musiktitel auf den UKW-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN zu hören sind. Der Hörerservice überprüft jeweils, ob es sich bei dem Anrufer auch um den gesuchten Teilnehmer bzw. eine der angegebenen Begleitpersonen handelt, der Anrufer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Danach wird der Anrufer direkt ins Studio weitergestellt und entscheidet sich entweder für 500 Euro Urlaubsgeld sofort oder für die Chance auf die gewünschte Traumreise im Wert von 3000 Euro.

 

Entscheidet sich der Anrufer für das Urlaubsgeld, ist das Spiel beendet und er bekommt 500 Euro überwiesen. Unter allen Anrufern, die sich für die Chance auf die Traumreise entschieden haben, wird jeweils freitags ein Gewinner ausgelost und zurückgerufen.

Ist der ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.   
 

Spielrunden „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ vom 06.02. – 16.02.2023
Im Gewinnspielzeitraum gibt es jede Woche von Montag bis Freitag mehrmals täglich Spielrunden. Los geht es immer um 7 Uhr.

 
Bei jeder Spielrunde wird aus allen bis dahin eingegangenen Anmeldungen ein Teilnehmer ausgelost und dessen Vor- und Nachname, sowie Wohnort im Programm von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben („Aufruf“). 
 
Sobald der Aufruf erfolgt ist und der Name zu hören war, hat der Teilnehmer oder eine seiner angegebenen Begleitpersonen innerhalb von drei nach dem Aufruf folgenden Musiktiteln Zeit die kostenlose Studio-Hotline 08000 / 34 35 36 anzurufen. Es gilt die Zeitspanne relevant, in der die Musiktitel auf den UKW-Frequenzen von RADIO REGENBOGEN zu hören sind. Der Hörerservice überprüft jeweils, ob es sich bei dem Anrufer auch um den gesuchten Teilnehmer bzw. eine der angegebenen Begleitpersonen handelt, der Anrufer die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und mit den Teilnahmebedingungen einverstanden ist. Danach wird der Anrufer direkt ins Studio weitergestellt und gewinnt 500 Euro Urlaubsgeld sofort. Außerdem checkt der Teilnehmer für die Auslosung der gewünschten Traumreise im Wert von 5000 Euro ein.

 

Spielrunde „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ am 17.02. 2023

Unter allen Anrufern, die zwischen dem 06. und 16.02. für ihren Traumurlaub im Radio eingecheckt haben ein Gewinner ausgelost und zurückgerufen.

Ist der ausgeloste Teilnehmer telefonisch nicht erreichbar, wird ein neuer Teilnehmer ausgelost und der o.g. Vorgang wiederholt sich.   

 
6.   Gewinn
Spielrunden „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ vom 09.01. – 03.02.2023

Bei der Entscheidung für das „Urlaubsgeld“ erhält der Teilnehmer 500 Euro überwiesen.

 

Beim Wochengewinner der Urlaubsreise bekommt der Gewinner 3000 Euro Überweisung. Mit diesem Reisegeld kann der Gewinner zu einem frei gewählten Termin selbst seine Traumreise buchen, je nach Verfügbarkeit.

 

Spielrunden „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ vom 06.02. – 16.02.2023

Jeder Teilnehmer, der sich rechtzeitig meldet, erhält 500 Euro überwiesen.

 

Spielrunde „RADIO REGENBOGEN Traumurlaub“ am 17.02. 2023

Der Gewinner bekommt 5000 Euro per Überweisung, inkl. der bereits gewonnenen 500 Euro. Mit diesem Reisegeld kann der Gewinner zu einem frei gewählten Termin selbst seine Traumreise buchen, je nach Verfügbarkeit.

 

7.   Gewinnausschüttung
Die Gewinne werden nicht in bar ausgezahlt, sondern nur an auf eine vom Gewinner anzugebende Bankverbindung (bei einem Kreditinstitut in Deutschland) überwiesen bzw. in Form eines Reisegutscheins ausgezahlt.
Der Veranstalter wird Gewinne nur an Personen auszahlen bzw. ausschütten, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen bzw. diese zurückfordern, wenn sich nach Auszahlung bzw. Ausschüttung heraus stellt, dass die Voraussetzungen der Auszahlung bzw. Ausschüttung nicht vorliegen. Der Veranstalter schüttet bzw. zahlt Gewinne nicht an Minderjährige aus. In jedem Fall werden die Gewinne immer an den ursprünglich angemeldeten Teilnehmer ausgezahlt, auch wenn für den Gewinn eine angegebene Begleitperson angerufen hat.

8.   Teilnahmeausschluss
Der Veranstalter ist berechtigt Personen von der Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere in folgenden Fällen, auszuschließen bzw. Gewinner nachträglich zu disqualifizieren:  Beeinflussung des Teilnahmevorgangs, Störung des Ablaufs bzw. des Programms, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern oder anderen Teilnehmern, (Versuch der) Verbreitung von rechts- oder sittenwidrigem Gedankengut. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, wird der Veranstalter in diesem Fall keinen Gewinn auszahlen bzw. ausschütten; bei bereits gewährten Gewinnen ist der Veranstalter berechtigt, diese zurückzufordern.
 
9.   Einverständniserklärung
Foto/Bild
Der Gewinner ermächtigt den Veranstalter vor Ort Video-, Bild- und Tonaufnahmen zu machen, die bei RADIO REGENBOGEN im Programm, auf den Social Media Seiten des Veranstalters, sowie auf
www.regenbogen.de veröffentlicht werden dürfen. Der Gewinner überträgt die mit den Aufnahmen verbundenen Nutzungsrechte zeitlich und räumlich uneingeschränkt an den Veranstalter.

Ein Honoraranspruch wird hierdurch weder vom Gewinner noch von den auf den ggfs. auf den Aufnahmen zu erkennenden Personen begründet.
 
Aufzeichnung und Ausstrahlung Gespräche
Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme unentgeltlich und unwiderruflich damit einverstanden, dass seine Äußerungen aufgezeichnet werden. Der Veranstalter erhält mit der Teilnahme das Recht, die Aufzeichnung zu kürzen und zum Zwecke der Programmgestaltung ganz oder in Teilen im Programm von RADIO REGENBOGEN auszustrahlen und zu wiederholen. Telefongespräche mit Teilnehmern und Gewinnern werden während und ggfs. nach dem Gewinnspielzeitraum in beiden Radioprogrammen gesendet.
 
Aufzeichnung von Gesprächen
Der Veranstalter behält sich vor, die im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel geführten Telefonate aufzuzeichnen und zeitversetzt auszustrahlen. Der Moderator der laufenden Sendung entscheidet je nach Programmablauf über die Platzierung dieses Telefonats.
 
Veröffentlichung von Gewinnern
Die Gewinner können - unter Angabe ihres Vornamens und dem ersten Buchstaben des Nachnamens sowie des Wohnorts -  online auf der Aktionsseite auf www.regenbogen.de oder auf den Social Media Seiten von RADIO REGENBOGEN bekannt gegeben werden.
 

10. Datenschutzhinweise 
Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es unumgänglich, dass der Veranstalter personenbezogenen Daten verarbeitet (also erhebt, speichert und nutzt).

Der Veranstalter nimmt den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten sehr ernst. Alle weiteren Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen der Teilnahme an diesem Gewinnspiel können Sie unseren gesonderten Datenschutzhinweisen für unsere Gewinnspiele entnehmen, die Sie jederzeit unter https://www.regenbogen.de/rechtliches/datenschutz-gewinnspiele einsehen können.
 
11. Abbruch des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält es sich vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden - insbesondere bei höherer Gewalt und/oder wenn das Gewinnspiel aus organisatorischen, technischen oder rechtlichen Gründen nicht durchgeführt bzw. fortgesetzt werden kann. Wird das Gewinnspiel aus diesen Gründen abgebrochen oder beendet, haben die Teilnehmer keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
 
12. Haftung
Der Veranstalter ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen. Der Veranstalter haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. irrtümliche Aussagen zur Gewinnhöhe im Gewinnfall) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
 
13. Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser Teilnahmebedingung bedürfen der Schriftform. Sollten Änderungen und/oder Ergänzungen, insbesondere aufgrund von Vorgaben der aufsichtführenden Landesmedienanstalten erforderlich sein, so wird hierauf deutlich wahrnehmbar hingewiesen.
Sofern eine oder mehrere Regelungen ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sind oder werden, bleiben die übrigen Regelungen in ihrer Wirksamkeit unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine rechtlich haltbare Klausel. Gleiches gilt bei einer Regelungslücke hinsichtlich ihrer Ergänzung.
 
14. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist für die Durchführung des Gewinnspiels, die Gewinnentscheidung und auch die Gewinnauszahlung bzw. -ausschüttung ausgeschlossen.
 
Mannheim, im Februar 2022