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Lange Haftstrafe

Karlsruhe: Sohn des Totschlags an eigener Mutter schuldig

Für die tödliche Gewalt an seiner eigenen Mutter muss ein 41-Jähriger lange ins Gefängnis. Das Landgericht Karlsruhe verurteilte ihn am Dienstag zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren gefordert, der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer auf ein Strafmaß verzichtet. Nach Verbüßung von vier Jahren und drei Monaten soll der alkoholsüchtige Verurteilte in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte 41-Jährige am 7. März betrunken seine 64 Jahre alte Mutter in ihrer Karlsruher Wohnung zunächst mit Schlägen und Tritten schwer verletzt
und dann mit Messerstichen getötet hatte. Der Angeklagte hatte die Tat bestritten.