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Corona-Pause beendet

Germersheim/Landau: Mobile Retter starten wieder ihren Dienst

​Nachdem das System der Mobilen Retter während der Corona-Pandemie südpfalzweit eingestellt wurde, um die Retter vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Corona-Virus zu schützen, wird der Betrieb jetzt wieder zum 19. Juni mit klaren Hygieneregeln aufgenommen. Die„Mobilen Retter“ sind Ersthelfer, die bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes die unmittelbare medizinische Versorgung eines Betroffenen oder qualifizierte Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten.

„Wir statten jeden Mobilen Retter zusätzlich mit Schutzmasken FFP 2/KN 95 aus, um eine Ansteckungsgefahr zu minimieren. Weiterhin verzichten unsere Mobilen Retter während der Pandemie auf eine eventuell erforderliche Beatmung und führen bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand lediglich die Herzdruckmassage durch", erläutern Markus Gerstle, Projektleiter im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau, sowie Dr. Matthias Wölfel, Projektleiter im Landkreis Germersheim. Das Entscheidende ist die zügige Herzdruckmassage. „In den ersten zehn Minuten nach einem Herzkreislaufstillstand befindet in der Lunge des Patienten meistens noch ausreichend Sauerstoff, der dann durch die Herzdruckmassage mit dem Blut zu Herz und Gehirn transportiert wird", erklärt Johannes Becker, der das Projekt als ärztlicher Fachberater unterstützt.

Gute Ergänzung zum Rettungsdienst

Die Landräte Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und Oberbürgermeister Thomas Hirsch begrüßen die Wiederaufnahme des Betriebs: „Die Mobilen Retter sind eine sehr gute Ergänzung zum Rettungsdienst. Mehrere Menschen konnten durch ihren Einsatz gerettet werden. Umso mehr freuen wir uns, dass es die derzeitige Situation erlaubt, im Rahmen der Lockerungen auch wieder den Betrieb der Mobilen Retter aufzunehmen.“ Gleichzeitig bitten die drei Verwaltungschefs eindringlich darum, dass jeder Mobiler Retter für sich selber abwägt, ob das Risiko eines Einsatzes für ihn selber vertreterbar ist. „Wir haben alle größtes Verständnis dafür, wenn jemand aus Schutz und Vorsicht nicht in den Einsatz gehen kann“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt.