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Maskenpflicht bei Beerdigungen

​Mühlacker: Begrenzung privater Feiern

Aufgrund anhaltend hoher Infektionszahlen erlässt die Stadt Mühlacker für ihr Stadtgebiet eine Allgemeinverfügung. Die Regeln gelten ab Freitag, 9. Oktober, für zwei Wochen.

Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll die Zahl der Teilnehmer auf 50 begrenzt werden. Ferner gilt bei Beerdigungsfeiern die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen. „Dies sind die mildesten Eingriffe, die der Pandemiestab der Stadt beschlossen hat,“ so OB Frank Schneider. „Von Hallenschließungen sehen wir derzeit noch ab, appellieren aber nach wie vor, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“.  Sollten die Zahlen ansteigen, müsse man weitere Schritte erwägen, um das derzeit diffuse Ausbreitungsbild des Infektionsgeschehens einzudämmen.