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«Waldläufer von Oppenau» laut Gutachten schuldfähig

​Offenburg: Prozess gegen Yves R. beginnt am 15. Januar

Am 15 Januar beginnt in Offenburg der Prozess gegen Yves Rausch aus Oppenau. Er muss sich unter anderem wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten

Der als «Waldläufer von Oppenau/Schwarzwald-Rambo » bekannt gewordene Yves R. ist laut einem vorläufigen psychiatrischen Gutachten schuldfähig. Bislang bestünden keine Anhaltspunkte für eine aufgehobene oder verminderte Schuldfähigkeit bestünden, sagte ein Sprecher der Offenburger Staatsanwaltschaft

Flucht sorgte für bundesweite Schlagzeilen

Am 15. Januar beginnt vor dem Offenburger Landgericht der Prozess gegen Yves R. Ihm werden Geiselnahme, gefährliche Körperverletzung und Verstöße gegen das Waffengesetz vorgeworfen. Yves R. soll am 12. Juli 2020 bei einer Kontrolle in einer illegal von ihm genutzten Gartenhütte im Schwarzwald vier Polizisten gezwungen haben, die Dienstpistolen abzulegen. Anschließend floh er bewaffnet. Am 17. Juli wurde er in einem Wald festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft.