Radio
jonathan-velasquez (unsplash)
Radio
Neuregelung durch „Bundesnotbremse“ betrifft auch Fahrgäste im KVV

​Karlsruhe: FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr

Die Fahrgäste des Karlsruher Verkehrsverbundes müssen jetzt FFP2-Masken tragen. Herkömmliche, medizinische Masken sind nicht mehr zulässig.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Deutsche Bundestag mehrheitlich eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche, im Gesetz nun bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen, unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr. Diese Regelung gilt somit auch in den Bussen und Bahnen des Karlsruher Verkehrsverbundes (KVV) sowie an den Haltestellen im Verbundgebiet des KVV.

Keine Maskenpflicht für Kinder unter 6 Jahren

Neben FFP2-Masken sind auch vergleichbare Masken vom Typ KN95 und N95 zulässig, herkömmliche medizinische OP-Masken jedoch nicht. Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von der Maskenpflicht ausgenommen.

Unter einer Inzidenz von 100 können auch medizinische Masken getragen werden

Die Inzidenz von 100 wird überschritten, wenn innerhalb von sieben Tagen mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner registriert werden. Das Robert Koch-Institut veröffentlicht auf seinem Dashboard unter corona.rki.de die 7-Tage-Inzidenz für alle Land- und Stadtkreise. Unter einer Inzidenz von 100 besteht im ÖPNV weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske. Neben FFP2-, KN95- oder N95-Masken können dann auch herkömmliche medizinische OP-Masken verwendet werden.