Außerdem soll der Angreifer seinem Opfer weitere Verletzungen zugefügt haben, als es bereits tot war. Der 34-Jährige erschien kurz vor Mitternacht auf einem Karlsruher Polizeirevier und gestand seine Tat. Einsatzkräfte hatten den 55-Jährigen tot in der gemeinsamen Wohnung der beiden entdeckt. Die Hintergründe der Tat seien noch unklar. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung in einem wahnhaften Zustand gehandelt hatte, hat die Staatsanwaltschaft gegen den Mann den Erlass eines Unterbringungsbefehls, d.h. eine einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Die weiteren Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an.