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Hygienische Mängel und Verdacht einer drohenden Gesundheitsgefahr

Germersheim: Behördliche Schließung des Globus Schnell-Test-Zentrums

Update: Alle Mängel beim Schnell-Test-Zentrum Germersheim am Globus-Baumarkt behoben. Betrieb kann wieder aufgenommen werden

Update 01.06.21: Betrieb kann wieder aufgenommen werden

Nachdem die Kreisverwaltung über die Schließung des Corona „Schnell-Test-Zentrums Germersheim“, in einer Container-Einrichtung vor dem Globus Baumarkt, berichtet hatte, waren die Betreiber bereits damit beschäftigt, ein neues, überarbeitetes Hygienekonzept bei der Kreisverwaltung einzureichen. Ziel war es, die Voraussetzungen für eine schnellstmögliche Wiederinbetriebnahme zu erwirken. Mitarbeitende der Kreisverwaltung waren inzwischen vor Ort, um sich von der Umsetzung der Auflagen und den Kenntnissen zu Hygieneregeln der Mitarbeitenden ein eigenes Bild zu machen. Das Ordnungsamt konnte sich nach dieser erneuten Kontrolle vom neuen Hygienekonzept ein Bild machen, weshalb die behördlich angeordnete Schließung, Stand heute Nachmittag, wieder aufgehoben wurde. Die Betreiber müssen dennoch auch in Zukunft mit unangemeldeten Kontrollen rechnen.

Meldung vom 31.05.21
Das Ordnungsamt hat das „Schnell-Test-Zentrum Germersheim“ in den Räumlichkeiten eines Containers vor dem Globus-Baumarkt geschlossen. Bei Kontrollen waren gravierende Mängel, wie unzureichende Durchlüftung oder das Unterschreiten von Abstandsgeboten festgestellt worden.Außerdem gab es laut Gesundheitsamt widersprüchliche Aussagen bezüglich der Verwendung von Desinfektionsmitteln und dem Einsatz von Einmalhandschuhen. Die verbrauchte Menge stand in keiner Relation zur Anzahl der getesteten Menschen.

Zwei Kontrollen durchgeführt

Nachdem sich bei einer Nachkontrolle am Samstag, 29. Mai, die Zustände in keiner Weise verbessert hatten und das beanstandete Vorgehen unverändert praktiziert wurde, hat die Verwaltung die sofortige Schließung angeordnet. Damit die drohende Gesundheitsgefahr dauerhaft unterbleibt, müsste vor einer Wiederöffnung ein entsprechendes Hygienekonzept mit einem detaillierten Verfahrensablauf bei der Kreisverwaltung Germersheim vorgelegt werden, welches durch einen Amtsarzt medizinisch zu bewerten ist. Erst dann könnte die Kreisordnungsbehörde über eine Aufhebung der Anordnung entscheiden.