Vorausgegangen war ein Vergleich zwischen der Stadt Philippsburg und dem Land Baden-Württemberg. Ausgangspunkt der Klage waren naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die auf Flächen des alten NATO-Tanklagers in Huttenheim umgesetzt werden. Mit der Rücknahme der Klage durch die Stadt Philppsburg ist der Planfeststellungsbeschluss nun gegenüber allen Beteiligten rechtskräftig.
Noch ein Planergänzungsverfahren erforderlich
Allerdings ist für das eigentliche Brückenbauwerk noch ein Planergänzungsverfahren erforderlich. Im Fokus steht nun die weitere Ausgestaltung des Bauwerks. Dabei werden neben dem vom Land Baden-Württemberg zugesagten Radweg auf der Brücke auch die wasserwirtschaftlichen und umweltfachlichen Aspekte berücksichtigt. Die beiden Akteure in diesem Gemeinschaftsprojekt – Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg – tauschen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Planung aus.