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Schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben

Karlsruhe: Impfmöglichkeiten werden ausgebaut

Mit einer Rekord-7-Tage-Inzidenz von über 300 befindet sich Karlsruhe aktuell mitten in der vierten Corona-Welle. Dies gilt ebenso für Baden-Württemberg, wo nicht nur die Inzidenz an der 400 kratzt, sondern auch mehr als 400 COVID-Kranke auf den Intensivstationen versorgt werden müssen.

Das Landesgesundheitsamt hat deshalb die Alarmstufe ab Mittwoch, 17. November, angekündigt. In vielen Bereichen gilt dann die 2G-Regel - etwa in Restaurants, Museen, bei Ausstellungen oder Veranstaltungen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Personen Zutritt haben.
 
Impfangebot in Karlsruhe soll ausbaut werden
 
Die täglichen Aktionen im ECE-Center Ettlinger Tor laufen nun über Terminvergabe auf impfen-ka.de. Auch Impfen ohne Termin ist hier weiterhin möglich, wobei Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen. Geplant ist, das Impfangebot im ECE noch bis mindestens Ende des Jahres aufrecht zu erhalten. Außerdem ist für das spontane Impfen ein Team am Donnerstag, 18. November, von 14 bis 19 Uhr in der Mensa der Dualen Hochschule (Erzbergerstraße 121) vor Ort. Weitere Sonderimpfaktionen mit Terminvergabe sind aktuell in Abstimmung und werden rechtzeitig bekanntgegeben.
 
Impfen muss in erster Linie durch die niedergelassenen Ärzte erfolgen
 
Wer keine Hausarztpraxis hat, kann auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg den Standort der nächstgelegenen Corona-Schwerpunktpraxis finden und telefonisch einen Termin für eine Erst-, Zweit oder Auffrischimpfung vereinbaren. Wer sich auf das Corona-Virus testen lassen möchte, kann seit dieser Woche wieder auf eine erhöhte Zahl an kostenlosen Teststellen in der Region Karlsruhe zurückgreifen. Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung trat am Samstag in Kraft.
 
Neue Regeln

 
In der Alarmstufe gibt es nochmals schärfere Regeln für die Teilnahme am öffentlichen Leben. So hat der Prozess auch Auswirkungen auf private Treffen und Veranstaltungen. Dann darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt, für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. Im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht. In Schulen gilt in der Alarmstufe wieder die Maskenpflicht am Platz.