Karlsruhe: Böller- und Trinkverbot
Die Stadt Karlsruhe hat eine neue Allgemeinverfügung für öffentliche Flächen erlassen. Dort gilt an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen.
Die Stadt Karlsruhe hat eine neue Allgemeinverfügung für öffentliche Flächen erlassen. Dort gilt an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum-, Pyrotechnik- und Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen.
Die neue Allgemeinverfügung für öffentliche Begegnungsflächen tritt heute in Kraft und soll bis einschließlich 17. Januar 2022 gelten. Die Verfügung legt Orte fest, an denen gemäß der Corona-Verordnung ein Alkoholkonsumverbot beziehungsweise an Silvester und Neujahr ein Alkoholkonsum, Pyrotechnik- und Verweilverbot gilt. Auf dem Werderplatz gilt ab heute ein Alkoholkonsumverbot.
Regelungen an Silvester und Neujahr
Für alle übrigen Bereiche gilt die Einschränkung in der Zeit vom 31. Dezember 2021, 15 Uhr, bis zum 1. Januar 2022, 9 Uhr. In diesem Zeitraum ist das Verweilen für Gruppen von mehr als zehn Personen, Alkoholkonsum sowie die Nutzung von Pyrotechnik unter anderem auf dem Werder-, Marktplatz und Schlossplatz sowie im Schlossgarten, auf dem Friedrichsplatz und im Bereich der Endstation der Turmbergbahn verboten.