Das Landgericht hatte einen 26-Jährigen im April dieses Jahres wegen Mordversuchs zu zehn Jahren Haft verurteilt - seinen 23 Jahre alten Bruder wegen unterlassener Hilfeleistung zu neun Monaten auf Bewährung. Das Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Haupttäter aus Frust über seine Lebenssituation in Deutschland Ende Juli 2020 einen 54-Jährigen, der auf dem Bahnsteig wartete, unvermittelt ins Gleisbett gestoßen hatte.
Opfer überlebte mit Brüchen
Mit Tritten und Schlägen hatte er den Mann daran gehindert, wieder auf den Bahnsteig zu klettern, als ein Güterzug sich mit etwa Tempo 90 näherte. Das Opfer konnte sich in eine Lücke pressen und überlebte mit mehreren Brüchen. Der Anwalt des Haupttäters hatte auf eine mildere Strafe plädiert, weil er nicht von einem geplanten Mord seines Mandanten ausging. Die angeklagten Brüder aus Syrien hatten vor Gericht geschwiegen.
Paranoide Schizophrenie
Der BGH hatte an den Feststellungen zum Tatgeschehen nichts zu beanstanden. Er sah die Schuldfähigkeit des Haupttäters aber nicht richtig beurteilt: "So wurde eine paranoide Schizophrenie nicht ausreichend untersucht, weil das Landgericht die Auffälligkeiten in seiner Lebensführung im Tatzeitraum nur unzureichend gewürdigt hat." In der neuen Verhandlung müsse vor allem eine geistige Erkrankung eingehend geprüft werden - und damit auch, ob er in ein psychiatrisches Krankenhaus muss.