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Einrichtung auch in Städten mit weniger als 300.000 Einwohnern möglich

Karlsruhe: Drogenkonsumraum hat sich bewährt

In Baden-Württemberg wird es Städten auch in Zukunft möglich sein, Drogenkonsumräume einzurichten – und zwar nicht erst ab einer Größe von 300.000 Einwohnern.

Vielmehr soll es auch kleineren Städten möglich sein, dieses niedrigschwellige Hilfsangebot zu machen, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies hat das Kabinett in seiner jüngsten Sitzung am Dienstag (21. Juni) beschlossen. Damit wird die sogenannte Drogenkonsumraumverordnung aus dem Jahr 2019 nicht nur fortgeschrieben, sondern auch erweitert.
 

Gesundheitsminister Manne Lucha : „Der erste baden-württembergische Drogenkonsumraum in Karlsruhe hat sich als Gesundheits-, Überlebens- und Ausstiegshilfe für Drogenabhängige bewährt. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Hilfsangebot, das Leben rettet“.

Bereits im Jahr 2019 hatte das Land mit Erlass der Drogenkonsumraumverordnung die Möglichkeit zum Betrieb dieser Anlaufstellen für suchtkranke Menschen geschaffen. Der erste baden-württembergische Drogenkonsumraum in Karlsruhe wurde Ende 2019 eröffnet. In Drogenkonsumräumen können Drogensüchtige zum Eigenverbrauch mitgeführte Betäubungsmittel unter hygienischen Bedingungen konsumieren, Überdosierungen und Notfälle können aufgefangen und ein niedrigschwelliger Zugang zum weiterführenden Hilfsangebot vermittelt werden. Ein Anstieg von Drogendelikten oder anderen Delikten im Umfeld des Drogenkonsumraums wurde nicht festgestellt.

Hilfe und Beratung

Im Zeitraum Dezember 2019 bis Juni 2021 konnten im Drogenkonsumraum Karlsruhe fünf Drogennotfälle aufgefangen werden. Es hatten sich 139 Personen registriert (Tendenz weiter steigend), davon 113 Männer und 26 Frauen. In der Zeit fanden 2.175 so genannte Konsumvorgänge statt, hauptsächlich intravenös Kokain, Opioide und Benzodiazepine. Es fanden 436 Safer-Use-Beratungen, 44 Kriseninterventionen, 152 Beratungsgespräche, 369 medizinische Hilfen und verschiedene Vermittlungen in weiterführende Hilfen (u. a. Substitution, Entgiftung oder andere soziale Hilfen) statt.