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Urteil: Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Sachbeschädigung

Zwei Jugendliche wegen Tod eines Obdachlosen verurteilt

Zwei jugendliche Angeklagte standen heute in Heidelberg zur Urteilsverkündung vor Gericht. Sie hatten im September 2019 einen Container in Waibstadt in Brand gesetzt, wodurch ein obdachloser Mann gestorben ist.

Die Jugendkammer des Landgerichts Heidelberg hat heute zwei angeklagte Jugendliche wegen Brandstiftung mit Todesfolge in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt. Der 16-Jährige ist zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt worden, der 15-Jährige zu 4 Jahren und 3 Monaten.
 
Während der Beweisaufnahme wurden insgesamt 22 Zeugen vernommen und drei Sachverständige angehört. Daraufhin sah die Kammer es für erwiesen, dass die beiden Jugendlichen am frühen Morgen des 10. September 2019 vor einem Wohncontainer in Waibstadt eine Wertstofftonne in Brand gesetzt hatten. Sie wollten damit einem im Container wohnenden Mann, mit dem sie kurz vorher gesprochen hatten, einen Schreck einjagen.
 
Als die Feuerwehr vor Ort eintraf, war das Feuer zwar noch nicht vollständig auf den Container übergegriffen, nach Überzeugung der Jugendkammer, war der Rauch allerdings schon in das Innere des Containers gelangt. Der 61-jährige Bewohner verstarb daraufhin an einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung.
 
Einen Tötungsvorsatz der beiden angeklagten Jugendlichen hat die Kammer nicht festgestellt, wohl aber eine leichtfertige Todesverursachung.