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Worms: Erneute Maskenplicht kommt

In Worms gilt vorläufig wieder eine Maskenpflicht in ausgewiesenen Bereichen von Fußgängerzonen und Plätzen.

Die neue Allgemeinverfügung tritt ab kommenden Montag, dem 15. März, in Kraft. Dabei ist die Regelung auf den Zeitraum montags bis samstags von 9:00 bis 19:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 11:00 bis 18:00 Uhr beschränkt. Konkret gilt die Maskenpflicht  zu diesen Zeiten für die Wilhelm-Leuschner-Straße, Hardtgasse, Hafergasse, Kämmererstraße, Am Römischen Kaiser, Parmaplatz, Obermarkt und Marktplatz. Für den Marktplatz gilt die Maskenpflicht jeweils an den Markttagen, dienstags, donnerstags und samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr.

Die erneute Einführung der Maskenpflicht ist eine Präventivmaßnahme der Stadt, um die jüngsten Erfolge der niedrigen Inzidenzen in Worms nicht zu gefährden. „Zweck dieser Allgemeinverfügung ist die Verzögerung der Ausbreitungsdynamik, die Unterbrechung von Infektionsketten, die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung für die Gesamtbevölkerung sowie der Schutz vulnerabler Personengruppen“, beschreibt Bürgermeister Hans-Joachim Kosubek die Entscheidung.