Ungeimpfte dürfen weiterhin nicht in die Hochschule
Ungeimpfte dürfen weiterhin keine Präsenzveranstaltungen besuchen. Die Studierenden müssen genesen oder geimpft sein.
Ungeimpfte dürfen weiterhin keine Präsenzveranstaltungen besuchen. Die Studierenden müssen genesen oder geimpft sein.
Baden-Württemberg: Studierende, die nicht geimpft sind, dürfen weiterhin an keiner Präsenzveranstaltung in Hochschulen teilnehmen. Die Studierenden müssen entweder genesen oder geimpft sein. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die 2G-Regelung am Freitag außer Vollzug gesetzt und fordert eine Präzisierung in der Corona-Verordnung Studienbetrieb. Wie das Wissenschaftsministerum nun mitteilte, wird noch an diesem Wochenende die Verordnung bearbeitet. Nichtsdestotrotz hält das Ministerium an der 2G-Regelung fest: Bei Alarmstufe-Zwei müssen Studierende weiterhin geimpft oder genesen sein, um an Präsenzveranstaltungen an der Hochschule teilnehmen zu dürfen. Da hilft auch kein negativer Corona-Test, so der Mannheimer Morgen.