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Wissenschaftsminsterium hält an 2G-Regelung fest

Ungeimpfte dürfen weiterhin nicht in die Hochschule

Ungeimpfte dürfen weiterhin keine Präsenzveranstaltungen besuchen. Die Studierenden müssen genesen oder geimpft sein.

Baden-Württemberg: Studierende, die nicht geimpft sind, dürfen weiterhin an keiner Präsenzveranstaltung in Hochschulen teilnehmen. Die Studierenden müssen entweder genesen oder geimpft sein. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte die 2G-Regelung am Freitag außer Vollzug gesetzt und fordert eine Präzisierung in der Corona-Verordnung Studienbetrieb. Wie das Wissenschaftsministerum nun mitteilte, wird noch an diesem Wochenende die Verordnung bearbeitet. Nichtsdestotrotz hält das Ministerium an der 2G-Regelung fest: Bei Alarmstufe-Zwei müssen Studierende weiterhin geimpft oder genesen sein, um an Präsenzveranstaltungen an der Hochschule teilnehmen zu dürfen. Da hilft auch kein negativer Corona-Test, so der Mannheimer Morgen.