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Prozess gegen Schäferin in Emmendingen

Vor dem Amtsgericht Emmendigen wird am Vormittag gegen eine Schäferin verhandelt. Die 37-jährige soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben.

Bei einer Auseinandersetzung ihrer beiden Hütehunde soll sich eine Hündin erhebliche Bissverletzungen zugezogen haben. Obwohl es erforderlich gewesen sei, soll die Frau nicht mit der Hündin zum Tierarzt gegangen sein. Das Tier habe schließlich notoperiert werden und bis dahin eine Woche lang Schmerzen ertragen müssen.

Außerdem soll die 37-jährige ihre Schafherde an einem heißen Sommertag in einem umzäunten Hütebereich ohne ausreichende Wasserversorgung sich selbst überlassen haben. Wegen der großen Hitze ohne Trinkgelegenheit sollen die Tiere länger anhaltende Schmerzen erlitten haben.

Symbolfoto: Shutterstock