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Standorte stehen fest

In Südbaden sollen die Kreisimpfzentren am 15. Januar startklar sein

Nicht nur im zentralen Impfzentrum in der Messe Freiburg gibts künftig den Piks gegen das Corona-Virus, sondern auch in Kreisimpfzentren.

In Südbaden sollen rund 800 Impfungen täglich in der Stadthalle in Waldshut-Tiengen, im Freizeitcenter Impulsiv in Lörrach, im ehemaligen Aldi Markt in Kenzingen und in Müllheim durchgeführt werden.

Die Kreisimpfzentren sollen zum 15. Januar ihr Arbeit aufnehmen. Flankierend zu den Impfzentren wird es mobile Impfteams geben, zum Bespiel für Pflegeheime. Zudem wird derzeit ein Konzept zur Impfung in Kliniken erarbeitet, in denen das dort beschäftigte Personal geimpft wird.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Priorisierung nimmt der Bund vor auf Empfehlungen der Ständigen Impfkommission, der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Deut-schen Ethikkommission. Diese werden nach Zulassung des Impfstoffs/der Impfstoffe weiter konkretisiert. Dennoch ist bereits abzusehen, dass im ersten Schritt neben medizinischem Personal und Personal in kritischen Infrastrukturen vor allem vulnerable Personengruppen geimpft werden sollen. Daher werden zusätzlich mobile Impfteams eingesetzt, die beispielsweise Pflegeheime oder Wohnein-richtungen für Behinderte sowie private Haushalte (pflegebedürftige Personen, die nicht hinreichend mobil sind, um Impfzentren aufzusuchen) aufsuchen können.

Wie kommt der Impfstoff zu den Kreisimpfzentren?

Das Land ist in der Zeit vor einer Überleitung der SARS-CoV-2-Impfung in die Regelversorgung (also v. a. in die Hausarztpraxen) für die Impfstofflogistik zuständig. Das Land stellt die Impflogistik und die benötigten Strukturen für eine mögliche Verimpfung zum 15. Januar 2021 bereit. Die Verteilung des Impfstoffes vom Zentrallager aus ist verknüpft mit der landesweiten Verteilung des Impfbesteckes.

Wer legt fest, welcher Impfstoff verabreicht wird?

Ein zugelassener Impfstoff steht zu Beginn nicht automatisch überall und für je-den sofort zur Verfügung. Er muss erst in ausreichender Menge hergestellt und verteilt werden. Zuständig für die Planung und Verteilung nach Einführung eines geeigneten Impfstoffs sind das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundesländer.

Das BMG und die Bundesländer stehen dabei zu den geplan-ten Regelungsverfahren im Austausch.Die Bundesrepublik Deutschland fördert aktiv den rechtzeitigen Aufbau von Herstellungskapazitäten für Impfstoffe in Deutschland und der EU. Dabei werden mit den Herstellern auch Verträge zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung in Deutschland und Europa mit potenziellen COVID-19-Impfstoffen geschlossen.

Wer stellt das Personal?

Zur Personalgestellung wird es notwendig sein alle freien Kapazitäten zu sammeln. Es wird nicht ausreichen, dass Personal aus einem Bereich (z. B. Krankenhäusern) eingesetzt wird.

Hierfür werden Kraftanstrengungen der Kassen-ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, der Landesärztekammer, der Ba-den-Württembergischen Krankenhaus-Gesellschaft, des MDK sowie verschiedenen Hilfsorganisationen notwendig sein. Ärztinnen und Ärzte, die sich in einem Impfzentrum engagieren möchten, werden gebeten, sich bei der Landesärztekammer oder bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zu melden.

Für medizinische Fachkräfte und freiwillige Helfer wird derzeit eine Lösung erarbeitet, wo diese sich melden können.

Wie erfolgt die Anmeldung zur Impfung – werden Personengruppen dazu aufgerufen oder kann man sich anmelden und einen Termin geben lassen?

Es ist geplant, dass die Anmeldung telefonisch über die Telefonnummer 116 117 erfolgt. Allerdings sollen in größeren Zentren auch telefonische Anmeldungen direkt dort entgegengenommen werden können. Auch über eine App sollen Anmeldungen ermöglicht werden.

Zu welchen Zeiten kann man sich impfen lassen?

Von 7.00 bis 21.00 Uhr täglich. Dazu braucht es zwei Personal-Schichten.

Wie viele Impfungen finden pro Tag statt?

Pro Standort sollen etwa 800 Impfungen/Tag durchgeführt werden.

Wie lange soll das Kreisimpfzentrum bestehen bleiben?

Die Kreisimpfzentren sind aktuell bis Juni 2021 eingeplant. Sofern notwendig, wird deren Tätigkeit darüber hinaus auch verlängert werden.

Wo kann ich mich impfen lassen, wenn die Kreisimpfzentren wieder aufgelöst werden?

Mittelfristig ist die Impfung für die Gesamtbevölkerung mit zunehmender Anzahl an verfügbarem Impfstoff im Laufe des Frühjahrs/Sommers über die Regelversorgung (Haus- und Facharztpraxen) vorgesehen. Das Land plant sich dann aus dem Impf-Geschehen zurückzuziehen.

Reicht es, wenn ich mich einmal impfen lasse?

Derzeit ist von einer Verimpfung auf zwei Dosen im Abstand von 21-28 Tagen auszugehen. Die gleichzeitige Vergabe von zwei Impf-Terminen ist anzustreben